Von den meisten Auslandsrentnern verlangt die deutsche Rentenversicherung einen jährlichen Nachweis darüber, dass sie noch leben und damit die Rente zu Recht weiter beziehen. Wir erläutern im Folgenden, welche Auslandsrentner die sogenannte Lebensbescheinigung abgeben müssen und wie das Verfahren im Detail abläuft.
Lebensbescheinigung entfällt in einigen Ländern
Mit einigen Ländern werden die Daten mittlerweile elektronisch abgeglichen. Hierfür greift die Rentenversicherung auf die Datenbanken des entsprechenden Landes zurück. Wer seinen Wohnsitz nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien, Ungarn oder ins Vereinigte Königreich verlegt hat, muss keinen jährlichen Nachweis mehr erbringen. Nur in Einzelfällen werden in diesen Ländern weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert.
Das Verfahren in den übrigen Ländern
In allen übrigen Ländern erhalten Rentner jährlich (im Zeitraum Juni / Juli) postalisch die Aufforderung vom Renten Service der Deutschen Post AG, die Lebensbescheinigung abzugeben. Sofern die Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August eingetroffen ist, können Rentner das Formular auch im Downloadcenter des Renten Services herunterzuladen, so die Empfehlung des Renten Services.
Vor der Rücksendung an den Renten Service muss die Bescheinigung persönlich unterschrieben werden und durch eine amtliche Stelle des Wohnsitzlandes beglaubigt werden (z. B. Behörden, Rentenversicherungsträger, Geldinstitute, deutsche Auslandsvertretungen). Dafür muss der Rentner persönlich bei einer Behörde vorsprechen und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Autorisierte Stellen können dabei von Land zu Land abweichen, in den USA kann beispielsweise die Bestätigung der Lebensbescheinigung auch von einem Notar, Arzt oder Sozialamt vorgenommen werden. Eine längere Reise zum nächsten deutschen Konsulat bzw. zur Botschaft ist nicht immer notwendig. Nur in Ausnahmefällen muss eine deutsche Auslandsvertretung aufgesucht werden. Wird die Lebensbescheinigung nicht bis zum Abgabedatum an den Renten Service zurückgeschickt, wird zunächst eine erneute Erinnerung verschickt. Erhält die Rentenversicherung dann immer noch keine Rückmeldung, wird die Zahlung der Rente eingestellt. Parallel beginnt die Rentenversicherung mit Nachforschungen zum Verbleib des Rentners, schließlich kann auch eine Adressänderung dazu geführt haben, dass der Rentner die Aufforderung nicht erhalten hat.
Mehr Infos zum Thema findet man auf der Website der deutschen Rentenversicherung und beim Renten Service der Deutschen Post (mehrsprachig):
5 Comments on “Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland”
Hallo
ich lebe seit einiger Zeit in den USA.
Meine Lebensbescheinigung lasse ich von einem
Notar bei der Bank kostenlos ausstellen.
Das klappt super
Viele Gruesse aus Tennessee schickt Karin
Das ich nicht lache!!!
Auch wer in Spanien lebt, muss die Lebensbescheinigung jedes Jahr nach
Deutschland schicken. Meine Einsprüche deswegen bei der Rentenversicherung waren bisher erfolglos.
Dieses Jahr hat mich der Stempel und die Unterschrift 100,00€ + MwSt
gekostet. Meine Rentenerhöhung ist damit passé.
DAS IST NICHT SOZIAL
D.h, wenn man auf ner längeren Weltreise ohne festen Wohnsitz ist, dann wohl das entsprechende Konsulat?
ja, bei deutschen Auslandsvertretungen ist die Bestätigung immer möglich.
Die Rentenversicherung macht sich einen schlanken Fuss, indem sie dummes Zeug absondert, das keine rechtliche Grundlage hat. Seit wann sind Banken amtliche Stellen. Es kann nicht sein, dass der Rentner verantwortlich ist, wo er die Beglaubigung der Bescheinigung bekommt. Es ist die Aufgabe der Rentenversicherung, entsprechende Stellen zu vereinbaren. Am besten die örtliche Gemeindebehörde.
Es wäre Zeit, dass sich die Auslandsrentner zusammentun und Klage gegen diese diskriminierenden Bestimmungen einreichen. Bis zum jüngsten Gericht.