Die Schweiz ist ein beliebtes Ziel für deutsche Rentner: Über 100.000 leben bereits dort. Beliebte Gründe sind die intakte Natur, politische Stabilität und die niedrige Kriminalitätsrate. Allerdings sind auch die Lebenshaltungskosten sehr hoch. Angehende Auslandsrentner sollten daher genau prüfen, ob die Schweiz das richtige Ziel für ihren Ruhestand ist. Hier erfahren Sie alles über die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Auswanderung in die Schweiz.
Inhalt
Beliebte Regionen für den Ruhestand
Ungefähr 65 Prozent des Schweizer-Territoriums gehört zur Deutschschweiz. Das Sprachgebiet ist trotz des Schweizerdeutschen Dialekts ein sprachlich vertrautes Terrain und entsprechend bei Ruheständlern sehr beliebt. Wer es internationaler im Alter mag, zieht gerne an den mondänen Genfersee mit seinen gepflegten und von französischer Lebensart inspirierten Ortschaften wie Lausanne, Montreux oder Genf. Die italienische Schweiz, das Tessin, hat sich ebenfalls zu einem kleinen, aber feinen Rentnerparadies entwickelt. Vor allem auch wegen des angenehm milden, fast mediterranen Klimas und der Nähe zu Italien. Die Schweiz besitzt übrigens über 1.500 Seen und egal wo man wohnt, man ist in der Schweiz niemals mehr als 16 Kilometer vom nächsten (Bade-)See entfernt.
Klima
Die Schweiz besitzt zu großen Teilen ein gemäßigtes Klima mit ausgeprägten Jahreszeiten wie Deutschland. Entsprechend dürfte die Umstellung an das Schweizer Wetter für die meisten kaum Probleme bereiten. Wer ein wärmeres und sonnigeres Klima als in Deutschland bevorzugt, sollte insbesondere einen genauen Blick auf den Süden und die italienische Schweiz werfen.
Lebenshaltungskosten
Die Lebenshaltungskosten in der Schweiz sind hoch, daher kommt eine Auswanderung in dieses Land nur für Rentner mit hohem Monatseinkommen, Rente oder Vermögen in Betracht. Die Mieten in der Schweiz liegen weit über dem deutschen Durchschnitt und betragen in vielen Städten selbst für eine kleine 1-Zimmer-Wohnung mehr als 1.000 Euro im Monat. Die beiden Städte Zürich und Genf sind dabei besonders teuer und zählen zu den 10 teuersten Wohnorten der Welt. Die hohen Mieten sind den hohen Löhnen in der Schweiz angepasst, während die deutsche Rente für einen Durchschnittsverdiener bekanntermaßen eher mager ausfällt. Viele in der Schweiz lebende deutsche Rentner sind daher ehemalige gut verdienende Manager oder Geschäftsleute. Lebensmittel kosten in der Schweiz 20 bis 30 Prozent mehr als in Deutschland. Wer grenznah in der Nord- / Ostschweiz oder an der Grenze zu Italien oder Frankreich wohnt, geht, wie viele Schweizer auch, im meist billigeren Nachbarland einkaufen. Unterm Strich ist ein sehr genaues Kalkulieren der zu erwartenden Kosten im Vergleich zur Rente empfehlenswert.
Aufenthaltsbedingungen / Visum
Eine Aufenthaltsbewilligung erhalten deutsche Rentner in der Schweiz nur, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen. Als regelmäßige Einnahmen für den Lebensabend müssen EU-Bürger eine Jahresrente von umgerechnet mindestens 50.000 Schweizer Franken oder entsprechendes Vermögen nachweisen. Dann wird in der Regel der Aufenthalt für die nächsten 5 Jahre bewilligt, der auch Ehepartner und Kinder umfasst. Eine Verlängerung ist im Normalfall problemlos möglich. Eine Altersbeschränkung (Mindestalter) gibt es für Rentner hinsichtlich der Aufenthaltsbewilligung nicht.
Krankenversicherung
Rentner, die in die Schweiz ziehen, bleiben dank eines Sozialversicherungsabkommens weiterhin in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Vor dem Umzug muss allerdings ein Antrag auf Inanspruchnahme des Krankenversicherungsschutzes im neuen Wohnsitzland bei der hiesigen Krankenkasse gestellt werden. Im Anschluss erhalten Rentner Zugang zum Gesundheitssystem der Schweiz. Allerdings haben Rentner im Ausland keinen Anspruch auf deutsche Standards, sondern erhalten lediglich die Leistungen, die in der Schweiz für Versicherte üblich sind. In der Schweiz ist der Eigenanteil bei Behandlungen deutlich höher als in Deutschland; so müssen Patienten jährlich bis zu 300 Schweizer Franken selbst zahlen (die sogenannte Grundlage).
Rentenzahlung
Auslandsrentner in der Schweiz erhalten die deutsche Rente ohne Einschränkungen. Die Deutsche Rentenversicherung überweist diese problemlos auf ein Konto in Deutschland oder in der Schweiz. Bei einer direkten Zahlung auf ein Schweizer Konto ist allerdings mit zusätzlichen Kosten durch Überweisungsgebühren und Einbußen durch die Währungsumrechnung zu rechnen. Diese Kosten gehen leider immer zulasten des Rentenempfängers, lassen sich aber mit einigen Tricks deutlich reduzieren.
Steuern
Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) mit Deutschland werden deutsche Rentner mit einem Wohnsitz in der Schweiz dort besteuert. Allerdings kann Deutschland nach Art. 4 Abs. 4 des DBA im Wegzugsjahr und den folgenden fünf Jahren die Rente noch voll besteuern, rechnet dann aber Schweizer Steuern an. Für Beamtenpensionen (Art. 19) gilt, dass diese weiterhin in Deutschland besteuert werden.
Artikel 18 [Ruhegehälter]: “Vorbehaltlich des Artikels 19 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
“Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA 1972)
Artikel 4 [Ansässige Personen], Abs. 4: “(4) Bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, kann die Bundesrepublik Deutschland in dem Jahr, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht zuletzt geendet hat, und in den folgenden fünf Jahren die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Einkünfte und die in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Vermögenswerte, ungeachtet anderer Bestimmungen des Abkommens, besteuern.
“Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA 1972)
Wer in der Schweiz nicht berufstätig ist, kann in einigen Kantonen einen Antrag auf eine Pauschalbesteuerung stellen. Dann sind für die Besteuerung nicht die Einkünfte ausschlaggebend, sondern die Lebenshaltungskosten und der Wert der bewohnten Immobilie dienen als Grundlage. Weitere Zahlungen sind nicht zu leisten. Im Einzelfall sollten sich auswanderungswillige Rentner über die Regelungen im gewählten Kanton genau kundig machen, in einigen wie Zürich, Schaffhausen oder Appenzell Ausserrhoden wurden die Privilegien für deutsche “Aufenthalter” per Volksentscheid nämlich abgeschafft. Als Folge der komplizierten direkten Demokratie in der Schweiz sind die gesetzlichen Bestimmungen für ausländische Rentner von Kanton zu Kanton sowie Kommune zu Kommune sehr verschieden, auch wird im Einzelfall flexibel und individuell entschieden.
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Umzug
Trotz der Nähe zu Deutschland sollte der Umzug in die Schweiz gut vorbereitet werden. Nachfolgend ein paar wichtige Tipps, damit der Umzug garantiert erfolgreich abläuft:
Fazit
Die Schweiz ist das ideale Auswanderungsziel für wohlhabende Ruheständler, die eine intakte Natur, gesunde Luft, Sicherheit und Ruhe wertschätzen.
11 Comments on “Rente in der Schweiz: Tipps und Voraussetzungen für Auswanderer”
Ich denke, jeder Deutsche der vor seinem 65 Lebensjahr in die Schweiz als Rentner auswandert, muss AHV Beiträge / Rentenbeiträge in der Schweiz zahlen. Hat er mehr als 12 Monate die Beiträge bezahlt erhält er mit 65 Jahren eine kleine Schweizer Rente 1/44 . Geschieht dies entfällt sofort die Möglichkeit sich in der deutschen Krankenkasse weiter zu versichern. Der Krankenkassenzuschuss zur Rente entfällt. Er muss sich in der Schweiz krankenversichern. 2016 etwa 440.– Sfr pro Person u Monat. Verzicht auf diese Rente ist nicht möglich. Einziger Ausweg die Schweizer Rente weitere 5 Jahre aufzuschieben. Eine Höherversicherung ( bessere Kassenleistungen ) in der Krankenkasse Schweiz ist ab 55 Jahren nicht mehr möglich. Zahnarzt in der Schweiz ist exorbitant teuer. Ich würde heute anders handeln und im Land D bleiben. Oder was besser ist mit 1 oder 2 Wohnsitz etwas versuchen. Nie jedoch voll umziehen. Bei eigenem Haus bezahlen Sie schnell mal 25 000.- Sfr Eigenmietwert / Einkommen. Vermögenssteuer. Die deutsche Rente muss voll versteuert werden. Honig fliesst im Land der Schweiz für Rentner nicht. Dazu, eine latent vorhandene auch spürbare Distanz zu Deutsche. Vorsichtig ausgedrückt. Schweizer in Deutschland spüren dies nicht ! Überlegt Euch es genau, was Ihr macht.
Hallo Eduard, vielen Dank für die wertvollen Tipps! Ich denke auch, dass die Rente in der Schweiz aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten nur für vermögende Rentner interessant ist.
Als Rentner in die Schweiz auszuwandern ist nur mit einem extrem hohen Einkommen möglich und sinnvoll.
Die Krankenkassenbeiträge in der CH sind extrem hoch bei vergleichsweise miserabler Leistung 440,– CHF pro Mann und Person sind da noch moderat.
Bei Wohneigentum oder einem Haus muß der sog. Eigenmietwert als Einkommen in der CH versteuert werden. D.h. bei einem schuldenfreien Haus oder einer Eigentumswohnung wird der übliche Schweizer Mietwert angesetzt ( in der Regel mindestens 2.000 CHF /Monat) und das wird dann als zu versteuerndes Einkommen angesetzt.
Ansonsten wüsste ich nicht wo für einen deutschen Rentner in der CH irgend ein Vorteil liegen könnte.
Strom, Telefon usw. sind irre teuer. Würde auf keinen Fall empfehlen eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (Führerschein abgeben, Schweizer Krankenkasse ist Pflicht, kein ausländisches Auto mehr in der CH fahren)
Ich wohne im Tessin und habe vor mein Objekt bald abzustossen. (Pizza in Italien 9,–€ – gleiche Pizza – sogar miserablere Qualität- nicht unter 18 CHF usw)
Vom Preis-Leistungs-Verhältnis gibt es weitaus günstigere Länder.
Und besonders willkommen sind die Deutschen in der CH nirgendwo.
Ich habe schon lange ein Objekt in Südfrankreich und werde demnächst dorthin ziehen.
hallo frederik, wieso Führerschein abgeben? davon habe ich nicht gehört das man als Rentner aus Deutschland den Führerschein abgeben muss. Gern höre ich von dir. Schönen Gruss von Katja
Hallo Katja
Es ist richtig, dass nach einem Jahr mit festem Wohnsitz ein schweizer Führerschein vorhanden sein muss. Ich werde nach 30 Jahren in der Schweiz wieder nach Deutschland zurückgehen. Macht absolut Sinn, dort in meine eigene abbezahlte Wohnung zu gehen (ohne Eigenmietwert). Krankenkasse muss ich aber in der Schweiz lassen, da ich auch von dort Rente (AHV) beziehe.
Gruss
Dieter
Guten Tag, bin z.Z. in den USA, beziehe Deutsche Rente + Betriebsrente in DE. Bei Anruf bei dem FA Brandenburg bezueglich als Deutscher lebend in der Schweiz, wurde uns berichtet, dass wir die Renten (Ehepaar) in Deutschland besteuern muessen, und im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens ein Ausgleich mit der Schweiz erfolgt. Nach Ihrem Dokument entfaellt die Besteuerung in DE. Was ist nun korrekt? Ich habe den Eindruck, dass die Infos des Finanzamtes wie auch der Krankenkassen nicht stimmen und eher von einem Wohnsitz in der Schweiz abhalten wollen.
Hallo Herr Keebler,
ich habe das Doppelbesteuerungsabkommen oben im Text verlinkt, sowie die Passage ergänzt. Es gibt in der Tat eine Klausel (DBA Art. 4 Abs. 4) nach der Deutschland im Wegzugjahr sowie den folgenden fünf Jahren die Rente noch voll besteuern kann.
Viele Grüße
Rainer Hellstern
Ich habe eine sehr kleine Rente , möchte aber in die Schweiz ziehen . Bekomme ich dort finanzielle Unterstützung für Miete und / oder Strom weil meine Rente nicht reicht ?
Hallo Birgit,
mir ist nichts bekannt. Würde mich zudem sehr wundern wenn es sowas geben würde.
Viele Grüße
Rainer
Hallo Birgit
Nein, du bekommst keine Unterstützung. Die “EU-Unionsbürgerrichtlinie” gilt in der Schweiz nicht und wird zurzeit auch vom Volk recht ablehnend gesehen. das schlägt sich aktuell auf die Verhandlungen der “Bilateralen II” Verträge mit der EU nieder
Ziemlich sicher bekommst du auch keine Zuzugs-/Aufenthaltsbewilligung, wenn deine wirtschaftlichen Verhältnisse die Grenze für Schweizer Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) unterschreiten und du keine Verwandten in der Schweiz hast, die für deinen Unterhalt “bürgen”..
Die aktuellen Sätze kannst du auf der Homepage der SKOS nachlesen: https://skos.ch/skos-richtlinien/
Sorry, dass ich keine besseren Nachrichten habe.
Viele grüsse, Harald
Hallo, Frederick und Katja
Soweit mir bekannt ist kann das eingeführte Kfz. (aus Deutschland) max. 1 Jahr mit deutschem Kennzeichen gefahren werden. Während diesem 1 Jahr muss ein schweizeriches Kennzeichen beantragt werden. Damit unterliegt dieses Kfz. dann der schweizerichen Kfz-Steuer sowie Versicherung.
Der Führerschein (bei meiner Frau noch aus DDR-Zeiten) wurde dann in eine Karte umgewandelt. Die Rechte aus dem Führerschein (welche Kfz darf ich fahren) wurden nicht eingeschränkt, Gebühr 200.00 CHF.
Mit dem schweizerichen Führerschein darf ein deutsches Kfz gefahren werden, es ist jedoch ein versicherungstechnisches Problem im Falle eines Unfalles.
LG Amadeus