Umzug von Deutschland in die Schweiz: Checkliste mit wichtigen Tipps

Rainer HellsternSchweiz3 Kommentare

Die Koffer sind gepackt. Abmeldung aus Deutschland

Die Schweiz gehört zu den beliebtesten Auswanderungszielen in Europa. Noch immer mangelt es an erfahrenen Fachkräften. Ist der passende Job in der Schweiz gefunden, steht der Umzug an. Der Umzug von Deutschland in die Schweiz sollte gut vorbereitet werden, denn Einwanderer müssen zahlreiche Dinge beachten. Nachfolgend ein paar wichtige Tipps, damit der Umzug in die Schweiz garantiert ein Erfolg wird:

Umzug in Eigenregie vs. Umzugsunternehmen

In der Regel ist der Umzug in Eigenregie mit einem angemieteten Kleinlaster/Transporter die günstigste Variante. Allerdings ist der Umzug dann zeitaufwendiger und natürlich auch körperlich anstrengender. Außerdem benötigen Sie wahrscheinlich zusätzliche Umzugshelfer (Freunde und Verwandte). Autovermieter in Deutschland verlangen einen Aufpreis bei Fahrten in die Schweiz da eine zusätzliche Auslandsversicherung abgeschlossen werden muss. Auf den Nationalstraßen in der Schweiz gibt es zudem eine Vignettenpflicht (Mautgebühr). Eine Jahresvignette kostet bei Fahrzeugen bis 3,5t 40 Euro jährlich. Bei Transportern mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen wird eine leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe erhoben. Eine fehlende oder nicht ordnungsgemäß angebrachte Vignette, wird in der Schweiz mit einem Bußgeld von 200 CHF geahndet. Ein Umzugsunternehmen ist teurer, liefert Ihr Umzugsgut aber bequem von Tür zu Tür.

Übersiedlungsgut: Unbedingt Liste für den Zoll anfertigen!

Die Einfuhr von Umzugsgütern (Waren für persönliche Lebenshaltung & Hausrat) ist in die Schweiz  zollfrei. Schon beim Einpacken ist es ratsam eine Liste des Übersiedlungsguts zu erstellen. Diese Liste wird bei der Einreise an die Zollbehörde weitergegeben. Der Schweizer Zoll hat sogar eine Anleitung verfasst, welche Gegenstände wie aufzulisten sind. Es ist zudem empfehlenswert die Umzugskartons zu beschriften oder mit Nummern zu versehen. Sollte es zu einer Kontrolle kommen, können die Umzugsgegenstände so schneller gefunden werden.

Liste für Übersiedlungsgut

Liste für Übersiedlungsgut

Der Schweizer Zoll ist bekannt dafür, dass er Umzugswagen an der Grenze streng auf das zulässige Gesamtgewicht kontrolliert. Daher sollte der Laster nicht bis zum Rand vollgeladen werden. Bedenken Sie, dass das zulässige Gesamtgewicht schon überschritten sein kann, auch wenn der Wagen noch halb leer ist. Das gilt erst recht, wenn man viele schwere Gegenstände, wie zum Beispiel Möbel, Schränke, Sofa oder ein Klavier transportierten will. Alle Details bei der schweizerischen Zollbehörde.

Einreisezeit beachten

Auch die Einreisezeit ist für einen Umzug in die Schweiz sehr wichtig. Grundsätzlich kann ein Umzug in die Schweiz nur zu den Schalteröffnungszeiten des Zolls erfolgen. Eine Übersicht der Öffnungszeiten finden Sie auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV:

Das Zollamt BASEL/WEIL AM RHEIN-AUTOBAHN hat beispielsweise nur zu den folgenden Uhrzeiten geöffnet:

  • Montag – Freitag: 07:00h – 17:30h
  • Samstag: 07:00h – 13:00h
  • Sonntag: geschlossen

Kalkulieren Sie zudem Staus unbedingt mit ein. Ein 7,5-Tonner gilt in der Schweiz als Lkw. Das bedeutet, dass auch für diese Art von Fahrzeugen ein Fahrverbot in der Nacht und am Wochenende besteht. Werktags besteht ein Nachtfahrverbot von 22:00 bis 5:00 Uhr.

Wichtige Dokumente

Vor dem Umzug sollte man unbedingt die Gültigkeit der Ausweispapiere (Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass) überprüfen und diese ggf. nochmal verlängern. Der neue Arbeitgeber in der Schweiz sollte auch eine Arbeitsbewilligung zuschicken. Nach dem Umzug hat man 14 Tage Zeit um sich bei der Gemeinde am Wohnort anzumelden und die Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltsbewilligung B bei unbefristeten Arbeitsverträgen) zu beantragen. Weitere Dokumente wie Internationaler Führerschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. hinsichtlich Vollständigkeit prüfen.

Einfuhrbestimmungen

Auto einführen und ummelden

Für die Einfuhr eines PKWs gelten andere Bestimmungen. Ein Auto wird bei der Einfuhr in die Schweiz als Umzugsgut deklariert. Hierfür wird ein separater Vordruck innerhalb des Abfertigungsantrages ausgefüllt. Das Fahrzeug kann nur durch den eigenen Halter in die Schweiz eingeführt werden. Der Halter muss mindestens seit sechs Monaten im Besitz des Fahrzeuges sein. Ist das nicht der Fall, müssen Einfuhrabgaben gezahlt werden. Der Halternachweis kann auf verschiedene Arten erbracht werden. Im Idealfall war das Fahrzeug in Deutschland auf den Auswanderer zugelassen. Wurde das Fahrzeug beispielsweise aufgrund der günstigeren Versicherungsbeiträge auf eine andere Person zugelassen, muss ein schriftlicher Nachweis erfolgen. Hier ist es ausreichend, wenn die Person, die das Auto angemeldet hat eine schriftliche Erklärung darüber abgibt. In der Regel wird solch ein Nachweis vom schweizerischen Zoll anerkannt. Wer sich zunächst nur für eine bestimmte Zeit in der Schweiz aufhalten will, kann einen Antrag auf Zollbefreiung stellen. Dieser Antrag muss sofort bei Grenzübertritt gestellt werden. Dort erhält man ein sogenanntes Zollkennzeichen. Dieses Zollkennzeichen ist nur begrenzt gültig. Nach Ablauf von zwei Jahren muss der Wagen entweder ausgeführt oder in der Schweiz angemeldet werden.

Haustiere

Hund, Katze, Hamster und andere Haustiere können ebenfalls mit in die Schweiz umziehen. Die genauen Bestimmungen erfährt man bei Bundesamt für Veterinärwesen. Bei Hunden ist beispielsweise Tollwutimpfung/tierärztliche Bescheinigung, EU-Heimtierpass, Mikrochip und Anmeldung beim Schweizer Zoll erforderlich. Hundebesitzer müssen ihre Tiere bei der Schweizer Wohngemeinde Gemeinde anmelden. Die erforderliche Anmeldung in der Schweizer Hundedatenbank (Anis) wird allerdings nicht persönlich, sondern vom Tierarzt vorgenommen. Für die Einfuhr von Pferden gibt es wiederum andere Bestimmungen.

Lebensmittel & Alkohol

Die genauen Bestimmungen hinsichtlich der Einfuhr von Lebensmitteln (z.B. Fleisch. Milchprodukte, Käse, Honig etc.) erfährt man auf der Website der Eidgenössischen Zollverwaltung. Grundsätzlich gibt es für die Einfuhr von Alkohol Beschränkungen. Das gilt aber nicht, wenn der Alkohol zum Umzugsgut gehört. Hier ist ein durchschnittlicher Hausvorrat an Bier, Wein. Spirituosen erlaubt.

Weitere Tipps & Informationen

Reisepass/Personalausweis

Nach dem Umzug ist die Deutsche Botschaft/Konsulat in der Schweiz für Passangelegenheiten zuständig. Vor dem Umzug sollte man unbedingt die Gültigkeit der Ausweispapiere (Personalausweis, Kinderausweis, Reisepass) überprüfen und diese ggf. nochmal verlängern. Weitere Dokumente wie Internationaler Führerschein, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc. sollte man ebenfalls hinsichtlich Vollständigkeit prüfen.

Führerschein

Bei Aufenthalten von weniger als 12 Monaten kann der deutsche Führerschein genutzt werden. Danach muss beim Straßenverkehrsamt des entsprechenden Kantons der deutsche Führerschein in eine Schweizer Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Die Kosten hierfür betragen ca. 100 CHF.

Steckdosen

In der Schweiz sind Steckdosen anders gebaut als in Deutschland. Nur Eurostecker passen in die Steckdosen. Das ist aber unproblematisch, da man zum Beispiel eine Mehrfachsteckdose mit einem Schweizer Stecker ausstatten kann. Alternativ kann auch ein Adapter gekauft werden.

Telefon

Etwas schwieriger gestaltet sich der Anschluss eines Telefons. Deutsche Telefone lassen sich aufgrund von anderen Buchsen-Größen und anderen Kabelschaltungen nicht anschließen. Der Kauf eines neuen Telefons ist unumgänglich. Es gibt zwar Adapterkabel, aber Einwanderer berichten häufig, dass der Betrieb eines Telefons mit Adapterkabel nicht störungsfrei ist. Einige Hobbybastler verkabeln zum Beispiel Telefon- und Internetanschluss oder versuchen das Telefon über ein Faxgerätekabel anzuschließen. Auch davon wird aufgrund von Störungen abgeraten.

Post

Damit die Post sicher zum neuen Wohnort in der Schweiz weitergeleitet wird, richtet man am besten einen Nachsendeantrag bei der Deutschen Post ein.

über mich

Rainer Hellstern

Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier Beiträge rund um die Themen Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Mehr über mich.

3 Kommentare bei “Umzug von Deutschland in die Schweiz: Checkliste mit wichtigen Tipps”

  1. Die Zollbestimmungen der Schweiz sind sicher für Urlauber nicht ganz einfach zu verstehen, besonders schwierig wird es aber, wenn man nicht nur Urlaub macht, sondern in die Schweiz auswandern möchte. Immerhin muss dann ja das gesamte Hab und Gut über die Grenze. Hier kommt man dann natürlich mit einer Touristenfreimenge nicht mehr aus. Je nach Wert der eigenen Besitztümer stellen sich dann sehr viele Fragen bezüglich der Zollabwicklung. Hier sollte man sich auf jeden Fall bei den zuständigen Behörden im Vorfeld über geltende Zollbestimmungen erkundigen, damit alles gut abgewickelt werden kann.

  2. Hallo, bin auf der Suche nach einer Bank in Zürich, ich wandere in 2 Wochen aus.
    Danke schon mal

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