Spanien buhlt mit seinen langen Küsten und sonnenverwöhnten Inseln um die Gunst deutscher Rentner. Günstige Immobilienpreise, Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger und niedrige Lebenshaltungskosten kommen hier ebenso zum Tragen wie das milde Klima. Was hinsichtlich Ruhestand in Spanien zu beachten ist, zeigt der folgende Artikel.
Inhalt
Beliebte Regionen für den Ruhestand
Für viele Rentner ist Mallorca das Traumziel für eine Auswanderung. Die Lieblingsinsel der Deutschen ist ideal für Rentner, die ein mildes und mediterranes Klima schätzen. Auswanderer leben dort gerne in der eigenen oder einer gemieteten Immobilie. Mallorca zählt zu den Regionen mit der höchsten Rate an zugezogenen Rentnern aus Deutschland überhaupt, rund 30.000 sollen zumindest den größten Teil des Jahres auf der Baleareninsel leben. Für Mallorca spricht auch die kurze Anreise. In nur zwei Stunden ist Mallorca mit dem Flugzeug von Deutschland aus zu erreichen. Es gibt tägliche Direktverbindungen von vielen deutschen Flughäfen. Die Kosten sind bei rechtzeitiger Buchung überschaubar. Preisvergleiche im Internet sind bei der Suche sehr hilfreich.
Nachteile von Mallorca sollten allerdings auch nicht verschwiegen werden. Auf der deutschen Lieblingsinsel werden die Winter von Neu-Auswanderern gerne unterschätzt. Die touristische Saison auf Mallorca beginnt erst im April und hört im Oktober wieder auf. Zwar gibt es im Winter keine Minusgrade, von November bis März kann es auf Mallorca allerdings kalt, regnerisch und ungemütlich werden. Feuchtigkeit ist dann ein größeres Problem, viele (ältere) Häuser oder Fincas besitzen keine zentrale Heizungsversorgung und sind außerdem nicht sonderlich gut isoliert. Für die warme Stube sorgen dann häufig Elektroheizungen, was allerdings sehr ins Geld gehen kann. Wer in der eigenen Immobilie Wert auf eine Heizung nach deutschem Vorbild legt, muss sich diese häufig erst einbauen lassen. Angehende Mallorca-Rentner sollten vor der Entscheidung über die Auswanderung unbedingt einen Winter dort verbringen, um zu sehen, ob sie auch ganzjährig auf Mallorca leben möchten.
Für den ganzjährigen Spanienaufenthalt ideal sind eher Andalusien, ganz im Süden der iberischen Halbinsel oder die Kanarischen Inseln Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, Teneriffa, La Gomera, La Palma oder El Hierro. Aufgrund der Äquatornähe ist das Klima auf den Kanaren ganzjährig mild und an durchschnittlich 300 Tagen im Jahr scheint die Sonne. Auf den Kanaren fällt das Thermometer eigentlich nie unter 15 Grad. Die Kanaren werden aus diesem Grund als die „Inseln des ewigen Frühlings“ bezeichnet. Wer beispielsweise unter Herz-Kreislauf-Beschwerden oder Asthma, Rheuma oder Gelenkentzündungen leidet, erlebt bei einem längeren Aufenthalt auf den Kanaren oft spürbar eine Verbesserung. Entsprechend sind die Kanaren ein Top-Ruhestandsziel und zahlreiche deutsche Rentner haben sich auf einer der sieben Inseln niedergelassen. Die Kanaren liegen allerdings etwas weiter entfernt von Europa vor der Küste Westafrikas. Mit einer Flugzeit von 4-5 Stunden und beinahe täglichen Direktflügen sind die Inseln aus Deutschland aber immer noch bequem zu erreichen.
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Andalusien, die südlichste Region auf dem Festland, ist ein weiteres beliebtes Ruhestandsziel innerhalb Spaniens. Die Region bietet eine 300 km lange Küste, die Costa del Sol, und nahezu 3.000 Sonnenstunden pro Jahr. Entlang der Südküste finden sich neben unzähligen Stränden zahlreiche attraktive Urlaubs- und Wohnorte wie beispielsweise Málaga, Marbella oder Nerja. In Torrox, einem kleinen und ruhigen Urlaubsort an der Costa del Sol, haben beinahe 4.000 Deutsche ihren Wohnsitz angemeldet. Damit ist die Stadt mit 19.000 Einwohnern die Stadt mit den meisten deutschen Einwanderern auf dem spanischen Festland. In Torrox haben sich auch deutsche Bäcker, Metzger und Friseure niedergelassen. Einmal im Jahr wird sogar das Oktoberfest gefeiert. Neben Sonne, Strand und Meer bietet Andalusien aber auch sehr viel Geschichte. In Córdoba, Granada, Malaga und Sevilla sind zahlreiche beeindruckende Denkmäler der 800-jährigen Maurenherrschaft zu finden.
Lebenshaltungskosten
Hinsichtlich der Lebenshaltungskosten (Lebensmittel, Mieten, Energie) ist Spanien im Durchschnitt 10 Prozent günstiger als Deutschland, wie eine Studie des Statistischen Bundesamtes zum Preisniveau ergeben hat. Allerdings gibt es große Unterschiede, wo man sich in Spanien niederlässt. In den Metropolen Madrid und Barcelona ist das Leben sehr teuer. Auch in San Sebastian (Baskenland), an der Costa Brava (Katalonien) und auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca) sind die Preise vergleichsweise hoch. Günstiger ist das Leben im Süden des Landes, beispielsweise in Andalusien und den Kanarischen Inseln.

Über die Lebenshaltungskosten auf den Kanaren habe ich einen separaten Artikel verfasst, da es sich bei der Inselkette um eine Freihandelszone handelt, bei der die Kosten in bestimmten Kategorien deutlich abweichen.
Anmeldung
Deutsche Auswanderer müssen aufgrund der EU-Mitgliedschaft von Spanien und der dazugehörigen Niederlassungsfreiheit kein Visum für Spanien beantragen. Für den dauerhaften Aufenthalt sind die folgenden Schritte erforderlich:
1. Abmeldung in Deutschland
Sofern kein Wohnsitz mehr in Deutschland besteht, besteht die gesetzliche Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen in Deutschland abzumelden.
2. Anmeldung im Rathaus / Einwohnermeldeamt (innerhalb von drei Monaten nach der Einreise)
Für einen dauerhaften Aufenthalt ist die Anmeldung im Rathaus (Ayuntamiento) bzw. Einwohnermeldeamts (Empadronamiento) des Wohnsitzes notwendig.
Folgende Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung:
- Identitätsnachweis: Reisepass oder Personalausweis
- Nachweis des neuen Wohnsitzes (z.B. Stromrechnung, Mietvertrag, Kaufvertrag der Wohnung)
- Weitere Angaben: Name, Adresse, Nationalität, Geburtsort, Geburtsdatum, Schul- & Hochschulabschluss (Die Angaben können regional abweichen)
3. (Steuer)-Identifikationsnummer N.I.E
Ausländer benötigen in Spanien bei langfristigen Aufenthalten die Identifikationsnummer N.I.E („Número de Identificación de Extranjeros“). Ohne NIE-Nummer kann man kein Konto eröffnen, keine Wohnung mieten und keine Immobilie kaufen. Die NIE ist für ausländische Staatsbürger gleichzeitig die Steuernummer und ist für jeglichen Umgang mit spanischen Behörden erforderlich. Der NIE-Antrag wird bei der zuständigen Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) am Wohnort in Spanien gestellt. Falls keine Ausländerbehörde am Wohnsitz existiert, hat der Antrag bei der zuständigen spanischen Polizeibehörde (Policía Nacional) zu erfolgen.
Folgende Dokumente werden für den N.I.E.-Antrag benötigt:
- Das 2-fach ausgedruckte Antragsformular EX-15 (Beispiel)
- Das Formular auf Spanisch (am besten digital) ausfüllen.
- Den Grund für den Antrage angeben z.B.
- Immobilienkauf (Compra de inmueble)
- Mietvertrag (Contrato de alquiler)
- Kopie des Reisepasses (Seite mit Foto)
- Original-Reisepass mitbringen (für EU-Bürger)
- Ca. 10 Euro, um für den NIE-Antrag zu bezahlen
4. Registrierung bei der Ausländerbehörde als Resident (innerhalb von drei Monaten nach der Einreise)
Ab einer Aufenthaltsdauer von über drei Monaten ist die Anmeldung bei der Ausländerbehörde in Spanien erforderlich. Dort werden Sie als „Resident“ in das Register für EU-Bürger eingetragen (Certificado de Registro de Ciudadano de la Union Europea). Der Antrag auf die Residencia ist wie bei der N.I.E in der Regel beim Polizeirevier (Policia Nacional) möglich.
- Das ausgefüllte Antragsformular EX 18 (Beispiel)
- Personalausweis oder Reisepass sowie 1 Kopie
- Nachweis auf Einkommen/ Vermögen (z.B. Rentenbescheid)
- Nachweis einer Krankenversicherung (Vorlage des europäischen S1 Formulars bei Rentnern
- Gebühr von knapp 10 Euro
Tipp: Um den bürokratischen Aufwand zu minimieren, kann es sinnvoll sein, N.I.E. und Residencia gemeinsam zu beantragen. Zudem gibt es in Spanien private Dienstleister (sogenannte gestorías), die Menschen Behördengänge abnehmen. Das kann eine sinnvolle Alternative zum eigenen Behördengang sein, insbesondere dann, wenn man keine guten Spanischkenntnisse besitzt.
Krankenversicherung
Aufgrund des EU-Sozialversicherungsabkommens können deutsche Rentner in Spanien weiterhin Mitglied der hiesigen gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Auslandsrentner müssen bei der Krankenkasse allerdings einen Antrag stellen, dass der Lebensmittelpunkt künftig im Ausland liegt. Nach Bewilligung des Antrags und Umzug nach Spanien wird man dann zusätzlich Mitglied in der spanischen Einheitskrankenversicherung Seguridad Social. Deren Leistungen kann man am neuen Wohnort in Spanien in Anspruch nehmen. Rentner in Spanien erhalten allerdings nur die Leistungen, die dort für gesetzlich Versicherte in Spanien üblich sind. Beispielsweise werden Zahnbehandlungen sowie Geh-, Seh- und Hörhilfen in Spanien nicht von der Kasse bezahlt. In Spanien sind allerdings alle verschriebenen Medikamente kostenfrei.
In den großen Touristenzentren haben sich häufig auch deutsche und internationale Ärzte niedergelassen. Diese rechnen aber in der Regel privat ab und müssen vom Patienten selbst gezahlt werden. Wer diese Kosten nicht tragen möchte, kann eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen.
Sprache
Ein Vorteil von Spanien ist, dass in den Touristenhochburgen häufig Deutsch gesprochen wird. Es gibt eine stark vernetzte deutsche Community mit deutschen Supermärkten, Firmen und Gastronomie. Zahlreiche deutsche Dienstleister wie Rechtsanwälte und Ärzte, Steuerberater, Immobilienmakler und Handwerker haben sich in Spanien niedergelassen. In Palma de Mallorca gibt es sogar einen deutschen Pfarrer, der sich ausschließlich um deutsche Residenten und auch die Seniorenbetreuung kümmert. Aber: Der Respekt gegenüber den Einheimischen legt es nahe, ein wenig Spanisch zu erlernen. Und am spanischen Lebensstil kann natürlich viel leichter teilhaben, wer auch mit den Nachbarn plaudern kann. Ein paar Brocken Spanisch können zudem nicht schaden, um sich mit den Behörden besser zu verständigen.
Die Rente in Spanien versteuern
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 03.02.2011. Laut dem DBA werden gesetzliche Renten in Spanien besteuert (Artikel 17), sofern der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt (183-Tage Regel) in Spanien liegen. Falls der Renteneintritt erst nach dem 01.01.2015 stattfand, sind die Renten zusätzlich in Deutschland steuerpflichtig.
- Die deutsche Rente ist in Spanien steuerpflichtig.
- Bei einem Renteneintritt nach dem 1. Januar 2015: Daneben ist die gesetzliche Rente auch in Deutschland steuerpflichtig. Die Steuerbelastung in Deutschland darf bis zum Jahr 2029 allerdings nicht mehr als 5 Prozent der Bruttorente betragen (ab dem Jahr 2030 maximal 10 Prozent).
- Das spanische Finanzamt rechnet die bereits in Deutschland gezahlte Steuer auf die spanische Steuer an.
- Diese Regelung gilt auch für Betriebsrenten, Riester- und Rürup-Renten, wenn diese mindestens 12 Jahre staatlich gefördert wurden.
Artikel 17 [Ruhegehälter und Renten]: “(1) Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 können Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nur in dem anderen Staat besteuert werden.(2) Jedoch können Vergütungen, die auf Grund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats geleistet werden, auch in
diesem Staat und nach dem Recht dieses Staates besteuert werden, wenn das den Anspruch auf die Vergütungen begründende
Ereignis nach dem 31. Dezember 2014 eintritt. Die Steuer darf aber 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Vergütungen nicht
übersteigen, wenn das den Anspruch auf die Einkünfte begründende Ereignis zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 31. Dezember 2029 eintritt. Tritt das Ereignis am oder nach dem 1. Januar 2030 ein, darf die Steuer 10 vom Hundert des Bruttobetrags
der Vergütungen nicht übersteigen.
“Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Ähnlich wie in Deutschland erhalten Steuerzahler in Spanien bestimmte Steuerfreibeträge. Der persönliche Grundfreibetrag für alle unter 65 Jahren beträgt in Spanien 5.550 Euro. Für Personen ab 65 Jahren beträgt dieser 6.700 Euro und 8.100 Euro für Personen ab 75 Jahren. Der Grundfreibetrag beträgt in Deutschland im Jahr 2024 11.784 Euro, ist also in Deutschland höher als in Spanien.
Die Einkommensteuersätze sind in Spanien nicht landesweit einheitlich. Neben den allgemeinen Steuersätzen des Staates erhebt auch jede Region individuelle Steuersätze, die von Region zu Region sehr unterschiedlich sein können. Spaniens Steuersätze sind in etwa die folgenden:
Bis zu 12.450 Euro: 19 Prozent
12.450 Euro bis 20.200 Euro: 24 Prozent
20.200 Euro bis 35.200 Euro: 30 Prozent
35.200 Euro bis 60.000 Euro: 37 Prozent
60.000 Euro bis 300.000 Euro: 45 Prozent
mehr als 300.000 Euro: 47 Prozent
Der Eingangssteuersatz liegt in Deutschland bei nur 14 Prozent, sofern das Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Entsprechend ist die steuerliche Belastung für Rentner mit einer kleinen Rente in Deutschland niedriger als in Spanien.
Beamtenpensionen
Beamtenpensionen bleiben trotz Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Spanien weiterhin im Kassenstaat Deutschland steuerpflichtig (Artikel 18).
Artikel 18 (2) [Öffentlicher Dienst]: “Ungeachtet des Absatzes 1 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates oder aus einem von diesem Staat, einem seiner Länder, einer
ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts errichteten Sondervermögen
an eine natürliche Person für die diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen
juristischen Person des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden. “Gesetz zu dem Abkommen vom 3. Februar 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Spanien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Hinweis: Leider gibt es Berichte, dass spanische Finanzämter das Doppelbesteuerungsabkommen in einigen Fällen ignorieren und frühere Staatsbedienstete Zahlungsforderungen von diesen erhalten haben (Link zum Artikel). Wer davon ebenfalls betroffen ist, kann sich an den im Artikel genannten Verein Pro Arte in Dénia wenden, der sich der Problematik widmet.
Steuern auf Immobilien
Die Immobilienpreise in Spanien haben sich in Teilen noch immer nicht von den Folgen der Finanzkrise von 2007/2008 erholt. Entsprechend könnte sich auch der Erwerb einer Immobilie in Spanien lohnen. Möchte man eine Immobilie in Spanien erwerben, sieht das Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass die Steuern für den Immobilienbesitz in Spanien (=das Land, in dem die Immobilie liegt) erhoben werden. Bereits beim Kauf in Spanien fallen diverse Steuern wie Grunderwerbssteuer (8 bis 11 Prozent) und eine Beurkundungssteuer an. Zudem haben Eigentümer von Grundbesitz in Spanien jährlich neben der Grundsteuer auch eine Einkommensteuer auf die Immobilie zu zahlen, selbst wenn mit der Immobilie gar keine Einkünfte (z.B. Vermietung) erzielt werden.
Vermögenssteuer
In Spanien gibt es anders als in Deutschland eine Vermögenssteuer. Rentner, die Wohnsitz und Lebensmittelpunkt in Spanien haben, unterliegen dieser ebenfalls. Die Vermögenssteuer ist progressiv gestaffelt und beträgt jährlich zwischen 1 und 3,5 Prozent des Nettovermögens. Dabei handelt es sich um das gesamte Weltvermögen, also auch Vermögenswerte, die sich in Deutschland befinden (z.B. eine Eigentumswohnung). Das bedeutet, dass Vermögen je nach Region mit bis zu 3,5 Prozent besteuert werden kann! Die Vermögenssteuer in Spanien wird für steuerlich ansässige Personen je nach Region ab einem Nettovermögen von 500.000 bis 700.000 Euro fällig, darunter ist keine Vermögenssteuer zu zahlen. Hausbesitzer können außerdem weitere 300.000 Euro auf den Wert ihres Hauptwohnsitzes anrechnen lassen.
Rentenzahlung
Der deutsche Rentenversicherungsträger zahlt die Rente ohne Abzüge auf das gewünschte Konto in Deutschland oder Spanien. Spanien ist nämlich genau wie Deutschland Mitglied des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums namens SEPA. Überweisungen von Deutschland nach Spanien (und umgekehrt) dauern genauso lange wie Inlandsüberweisungen in Deutschland. Auch die Kosten sind identisch. Das deutsche Konto aufzulösen und ein neues Konto bei einer Bank in Spanien zu eröffnen, ist nicht immer erforderlich. Einziger Nachteil ist, dass das Geldabheben mit einer Kredit/- oder Debitkarte von einer deutschen Bank bei einer Fremdbank in Spanien in der Regel nicht kostenlos ist. Hierfür können Gebühren von mehreren Euro pro Transaktion anfallen.
Wer in Spanien ansässig ist, muss auch keine jährliche Lebensbescheinigung an die Deutsche Rentenversicherung schicken, um die Rentenzahlungen zu erhalten. Diese Informationen werden mit Spanien mittlerweile elektronisch abgeglichen werden.
Umzug
Etwas komplizierter ist der Umzug, wenn man mit einem großen Hausstand nach Spanien umzieht. Bei einem Umzug nach Mallorca führt der Weg über Barcelona und von dort weiter mit der Fähre nach Mallorca. Bei einem Umzug auf die Kanaren führt die Anreise über die südspanischen Häfen Cadiz oder Huelva, wobei die Fährfahrt zu den Kanaren alleine 1 1/2 Tage dauert.
- Mehr zum Thema Umzug nach Spanien
Fazit
Es gibt viele Gründe, warum hiesige Rentner so gerne den Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegen. Dazu zählen insbesondere die gute Erreichbarkeit aus Deutschland, moderate Lebenshaltungskosten, das gute Klima und das solide Gesundheitssystem. Vermögende Rentner sollten vor der Auswanderung unbedingt auch die steuerlichen Aspekte genau prüfen. Spanien bietet zwar viel Sonne, Strand und Meer, ist aber leider kein Steuerparadies.
2 Comments on “Als Rentner nach Spanien: Das müssen Auswanderer beachten”
Von ausgezeichneter Gesundheitsversorgung kann ich leider nicht berichten. Bin Rentner und wohne seit 2013 in der Region Valencia und bin als “Residenter” bei Seguro Social versichert. Für Arzttermine sind lange Wartezeiten manchmal bis zu einem Jahr keine Seltenheit. Da es hier das “Hausarztsystem” gibt sind direkte Besuche beim Facharzt nicht möglich. Manchmal ist ein Flug nach Deutschland empfehlenswerter. Erst wenn man krank wird in Spanien weiss man das deutsche Krankensystem zu schätzen
Hm, nachdem ich das alles gelesen hab, hab ich mich dazu entschlossen, doch auf keinen Fall nach Spanien als Rentner zu auszuwandern, obwohl ich gut spanisch kann.
Da wird man steuerlich geschröpft!
Portugal oder Griechenland (nachdem die Corona-Impfpflicht vielleicht mal vorbei ist), sind wesentlich reizvoller und landschaftlich mindestens so schön…
Gruß
Julio