Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt am Wohnort abzumelden. Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist diese Abmeldung inzwischen nicht mehr erforderlich, abmelden müssen sich also primär Auswanderer. Im Folgenden sollen der Ablauf der Abmeldung, sowie ihre rechtliche Konsequenzen erläutert werden.
Bundesmeldegesetz (BMG): Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.§ 17 Anmeldung, Abmeldung
Was steht im Bundesmeldegesetz?
Wer vor dem Auslandsaufenthalt die bisherige Wohnung in Deutschland aufgibt und auszieht, ist laut Bundesmeldegesetz verpflichtet, sich bei den hiesigen Meldebehörden innerhalb von zwei Wochen abzumelden. Wer hiergegen verstößt und sich nicht abmeldet begeht eine Ordnungswiedrigkeit, was zu einer Geldbuße führt.
1. Welche Dokumente werden für die Abmeldung benötigt
- Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
- Abmeldeformular: Dies erhält man beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Manche Ämter bieten auch Online-Formulare an)
2. Die Abmeldung
- Vereinbaren Sie einen Termin beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder fragen Sie telefonisch ob Sie das Abmeldeformular auch per E-Mail oder Post zuschicken können. Dies ist sehr vorteilhaft, wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten. Bei der Abmeldung muss kein neuer Wohnort im Ausland angegeben werden.
- WICHTIG: Wer auswandert, sollte sich eine Abmeldebescheinigung ausstellen lassen. Diese wird in einigen Ländern (z.B. Spanien) bei der Anmeldung benötigt. Die Abmeldebescheinigung wird mittlerweile nur noch auf spezielle Anforderung ausgestellt – daher unbedingt nachfragen!
3. Konsequenzen der Abmeldung
- Nach der Abmeldung ist das deutsche Konsulat/Botschaft am neuen Wohnort für alle Passangelegenheiten zuständig. Auch hier muss die Abmeldebescheinigung vorgelegt werden, ansonsten werden die Leistungen deutlich teurer.
- Auto mit deutschem Kennzeichen: Was passiert eigentlich mit dem eigenen Auto im Falle der Wohnsitzabmeldung? Bei der Autozulassung gibt man als Fahrzeughalter üblicherweise den eigenen Hauptwohnsitz an, damit auch Steuerbescheide, Strafzettel etc. zugestellt werden können. Was viele nicht wissen, man kann in Deutschland auch ohne festen Wohnsitz ein Auto anmelden, dann wird allerdings ein Zustellbevollmächtigter mit deutschem Wohnsitz benötigt. Da man Online sehr viele widersprüchliche und sogar gegensätzliche Aussagen zu diesem Thema findet, verweise ich an dieser Stelle auf eine entsprechende Veröffentlichung der Stadt Stuttgart: Personen, die ohne festen Wohnsitz in Stuttgart ein Fahrzeug zulassen wollen, benötigen einen Zustellbevollmächtigten mit Wohnsitz in Stuttgart.[1] Für Auswanderer bedeutet dies, falls man keinen Zustellungsberechtigten findet, muss man das Auto abmelden (und verkaufen/ verschenken…) oder mit ins Ausland nehmen und dort neu anmelden.
- Nach der Abmeldung in Deutschland dürfen Auslandsdeutsche nur noch sehr eingeschränkt an Wahlen in Deutschland teilnehmen (z.B. Bundestagswahl, Europawahl).
- Kindergeld: Voraussetzung um in Deutschland Anspruch zu haben ist laut iSv. § 62 EStG, dass man im Inland einen Wohnsitz oder alternativ einen gewöhnlichen Aufenthalt hat (unbeschränkte Steuerpflicht); Sehr lesenswerter/detaillierter Artikel zu dem Thema bei Frag-einen-Anwalt.de
- Konto in Deutschland: Die Weiterführung des Kontos ist nicht immer möglich. Einige Banken erlauben keinen Wegzug aus Deutschland und kündigen Auswanderern das Konto. Sofern die Bank die Weiterführung erlaubt werden vermutlich die Kreditlinien gestrichen, schließlich lassen sich Schulden im Ausland nicht so einfach eintreiben. Als Auswanderer werden Sie sich gleichzeitig fragen, ob Sie in Deutschland überhaupt noch ein Konto benötigen und weiterhin Kontoführungsgebühren zahlen möchten? Es gibt allerdings gute Gründe ein deutsches Konto beizubehalten. Z.b. wenn Sie noch regelmäßig Geld aus Deutschland beziehen (z.B. Mieten, Rente) oder noch Zahlungsverpflichtungen in Deutschland haben. Auslandsüberweisungen können nämlich schnell sehr teuer werden. Einige Direktbanken erlauben es Auswanderern (ohne Wohnsitz in DE) ein deutsches Girokonto mit hiesiger Bankleitzahl und Kontonummer beizubehalten und verlangen dafür keine Gebühren (Tipp: Auswanderer sollten ein deutsches Bankkonto behalten).
4. Weitere Tipps
- Wenn der Personalausweis in Kürze ausläuft, beantragen Sie vor der Abmeldung noch einen neuen Personalausweis. Update: Seit dem 1. Januar 2013 kann der Personalausweis auch ohne Wohnsitz in Deutschland bei den deutschen Auslandsvertretungen beantragt werden.
- Sofern Sie in ein Land außerhalb der EU ziehen, sollten Sie vor der Abmeldung noch einen Internationalen Führerschein beantragen. Dies dauert ca. 4 Wochen. Benötigt wird hierfür ein biometrisches Lichtbild sowie der EU-Kartenführerschein. Die Kosten belaufen sich auf ca. 15 Euro.
[1] www.stuttgart.de/item/show/319301
15 Comments on “Abmeldung aus Deutschland bei neuem Wohnsitz im Ausland”
Kein Fahrzeug mehr mit deutschem Kennzeichen mehr führen?? Das wage ich zu bezweifeln!
Hallo Philipp, die amtliche Zulassung ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden.
Hier die Quelle (Seite 2): http://www.germany.info/contentblob/1954972/Daten/195343/Melderecht_Mb.pdf
Die Zulassung eines Fahrzeuges und das Führen eines Fahrzeuges sind zwei völlig unterschiedliche Dinge. Es gibt auch keinerlei Einschränkung in der Fahrerlaubnisverordnung bezüglich der Gültigkeit einer Fahrerlaubnis in Bezug auf den Wohnsitz: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV23.htm
klarer formuliert wäre “kein eigenes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen”
Hallo Bruno – danke für deinen Tipp, damit sollten die Unklarheiten beseitigt sein!
Zitat:”3. Konsequenzen der Abmeldung
Nach der Abmeldung kann man kein eigenes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen mehr führen. Die amtliche Zulassung ist an einen deutschen Wohnsitz gebunden.”
Das ist Falsch!
Laut Straßenverkehrsamt (KFZ Meldestelle) ist das sehrwohl möglich.
Einzige Bedingung, es muss eine deutsche Postadresse hinterlegt werden, an die Steuerbescheide, Knöllchen, Versicherung usw. gesendet werden können und bei der sichergestellt ist, dass die Post den Empfänger auch erreicht. Das kann eine Adresse von Verwanten oder Bekannten sein. WICHTIG NOCHMAL: ES MUSS SICHERGESTELLT SEIN; DASS DIE POST DEN EMPFÄNGER ERREICHT.
@Alle: Danke für die zahlreichen Hinweise! der Fehler ist nun korrigiert.
Man kann auch one Wohnsitz in D an bundestagswahlen teilnehmen. Siehe Eueren Link zu Wikipedia.
Hallo Karl, vielen Dank für den Hinweis, hat sich kürzlich geändert!
@Erich: Aber die Versicherungen spielen da nicht mit. Abgemeldet in D und
mit Wohnsitz im Ausland akzeptieren die einen als Versicherungsnehmer nicht. Oder gibt es anderweitiger Infos dazu ?
Was steht alles auf einer Abmeldebescheinigung aus Deutschland? Alte und neue Adresse? Und kann man beim Ausfüllen des Formular auch bei neuer Adresse , Unbekannt, eintragen?
Nachtrag zu der Zustellbevollmächtigten Personen bei Umzug ins Ausland:
Im Sinne von § § 46 Abs. 2 FZV ergibt sich folgendes:
Sind die Behörden des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, mangels eines solchen Aufenthalt- sortes des Antragstellers oder Betroffenen, bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle. Besteht im Inland kein Wohnsitz, keine Niederlassung oder keine Dienststelle, so ist die Behörde des Wohnortes oder des Aufenthaltsortes eines Emp- fangsberechtigten zuständig.
Da ich selber etwas Probleme mit dieser Angelegenheit hatte, bat ich einen befreundetet Rechtsanwalt mir behilflich zu sein. Das STA teilte mir zuerst mit, das es nicht möglich sei eine Anschrift o.ä. zu hinterlegen. Auf Grund dieses Gesetz kam der Durchblick bei der zuständigen Behörde.
Alle Gute und viel Erfolg 🙂
Falls man sich bereits abmeldet, sich aber zwei weitere Monate in Deutschland aufhält — beispielsweise als Start einer Weltreise oder wegen weiteren Vorbereitungen — und sich anschließend per ReiseKV versichert — ist das grundsätzlich möglich? Gilt das dann als Heimaturlaub oder Ähnliches?
Hallo F.Dot,
der nachträgliche Abschluss wird nicht möglich sein. Die meisten Reisekrankenversicherungen verlangen vor Abschluss einen Wohnsitz in Deutschland. Siehe hier: https://www.auswandern-handbuch.de/langzeit-auslandskrankenversicherung-test/#abschluss
Viele Grüße
Rainer
Tja, war wohl nix mit Datenschutz!
…nach dem BMG § 24 Datenerhebung Abs. 1. dürfen bei der meldepfl. Person, in Verbindung mit §3 Abs. 1 Nr. 12 die genannten Daten erhoben werden.
§3 Speicherung von Daten, Abs. 1 Nr. 12 … bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat.
Ich will’s trotzdem nicht machen.
Wie beglücke ich dann der deutsche Krankenkasse für eine Abmeldung?