Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland

Rainer HellsternRente im Ausland5 Kommentare

Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland

Von den meisten Auslandsrentnern verlangt die deutsche Renten­versicherung einen jährlichen Nachweis darüber, dass sie noch leben und damit die Rente zu Recht weiter beziehen. Wir erläutern im Folgenden, welche Auslandsrentner die sogenannte Lebens­bescheinigung abgeben müssen und wie das Verfahren im Detail abläuft.

Lebensbescheinigung entfällt in einigen Ländern

Mit einigen Ländern werden die Daten mittlerweile elektronisch abgeglichen. Hierfür greift die Rentenversicherung auf die Daten­banken des entsprechenden Landes zurück. Wer seinen Wohnsitz nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Israel, Italien, Kroatien, Luxemburg, den Nieder­landen, Österreich, Polen, Schweden, der Schweiz, Spanien, Ungarn oder ins Vereinigte Königreich verlegt hat, muss keinen jährlichen Nachweis mehr erbringen. Nur in Einzelfällen werden in diesen Ländern weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert.

Das Verfahren in den übrigen Ländern

In allen übrigen Ländern erhalten Rentner jährlich (im Zeitraum Juni / Juli) postalisch die Aufforderung vom Renten Service der Deutschen Post AG, die Lebensbescheinigung abzugeben. Sofern die Lebensbescheinigung nicht bis Mitte August eingetroffen ist, können Rentner das Formular auch im Downloadcenter des Renten Services herunterzuladen, so die Empfehlung des Renten Services.

Vor der Rücksendung an den Renten Service muss die Bescheinigung persönlich unterschrieben werden und durch eine amtliche Stelle des Wohnsitzlandes beglaubigt werden (z. B. Behörden, Rentenversicherungsträger, Geldinstitute, deutsche Auslandsvertretungen). Dafür muss der Rentner persönlich bei einer Behörde vorsprechen und ein gültiges Ausweisdokument vorlegen. Autorisierte Stellen können dabei von Land zu Land abweichen, in den USA kann beispielsweise die Bestätigung der Lebens­bescheinigung auch von einem Notar, Arzt oder Sozialamt vor­genommen werden. Eine längere Reise zum nächsten deutschen Konsulat bzw. zur Botschaft ist nicht immer notwendig. Nur in Ausnahmefällen muss eine deutsche Auslandsvertretung auf­gesucht werden. Wird die Lebens­bescheinigung nicht bis zum Abgabedatum an den Renten Service zurückgeschickt, wird zunächst eine erneute Erinnerung verschickt. Erhält die Renten­versicherung dann immer noch keine Rück­meldung, wird die Zahlung der Rente eingestellt. Parallel beginnt die Renten­versicherung mit Nachforschungen zum Verbleib des Rentners, schließlich kann auch eine Adressänderung dazu geführt haben, dass der Rentner die Aufforderung nicht erhalten hat.

Mehr Infos zum Thema findet man auf der Website der deutschen Rentenversicherung und beim Renten Service der Deutschen Post (mehrsprachig):

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über mich

Rainer Hellstern

Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier Beiträge rund um die Themen Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Mehr über mich.

5 Kommentare bei “Lebensbescheinigung für Rentner im Ausland”

  1. Hallo
    ich lebe seit einiger Zeit in den USA.
    Meine Lebensbescheinigung lasse ich von einem
    Notar bei der Bank kostenlos ausstellen.
    Das klappt super
    Viele Gruesse aus Tennessee schickt Karin

  2. Das ich nicht lache!!!
    Auch wer in Spanien lebt, muss die Lebensbescheinigung jedes Jahr nach
    Deutschland schicken. Meine Einsprüche deswegen bei der Rentenversicherung waren bisher erfolglos.
    Dieses Jahr hat mich der Stempel und die Unterschrift 100,00€ + MwSt
    gekostet. Meine Rentenerhöhung ist damit passé.

    DAS IST NICHT SOZIAL

  3. D.h, wenn man auf ner längeren Weltreise ohne festen Wohnsitz ist, dann wohl das entsprechende Konsulat?

  4. Die Rentenversicherung macht sich einen schlanken Fuss, indem sie dummes Zeug absondert, das keine rechtliche Grundlage hat. Seit wann sind Banken amtliche Stellen. Es kann nicht sein, dass der Rentner verantwortlich ist, wo er die Beglaubigung der Bescheinigung bekommt. Es ist die Aufgabe der Rentenversicherung, entsprechende Stellen zu vereinbaren. Am besten die örtliche Gemeindebehörde.
    Es wäre Zeit, dass sich die Auslandsrentner zusammentun und Klage gegen diese diskriminierenden Bestimmungen einreichen. Bis zum jüngsten Gericht.

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