Rente in Griechenland: Griechenland lockt deutsche Rentner mit Steuervorteilen

Rainer HellsternRente im Ausland2 Kommentare

Santorini - Griechenland

Griechenland möchte als Ruhestandsziel für ausländische Rentner deutlich attraktiver werden. Laut einer Gesetzesänderung werden ausländische Rentner, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, künftig nur noch eine geringe Einkommenssteuer von pauschal sieben Prozent bezahlen.

Wer als Rentner nach Griechenland umzieht, für den soll künftig der einheitliche Steuersatz von nur sieben Prozent gelten. Das soll für Renten unabhängig von der Höhe der Bezüge gelten, aber darüber hinaus auch für das gesamte im Ausland erzielte Einkommen. Dazu zählen beispielsweise Geschäftseinnahmen, Mieteinnahmen, Kapitalerträge und Dividenden. Im Grunde handelt es sich um eine Steuerflatrate von 7 Prozent.

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Steuerflatrate zu kommen, muss man den steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen. Das bedeutet, Rentner müssen mindestens 183 Tage im Jahr in Griechenland verbringen. Der Umzug selbst ist aus rechtlicher Sicht kein Problem für deutsche Rentner. Innerhalb der EU gilt Niederlassungsfreiheit. Bürger der Europäischen Union können in jeden anderen EU-Staat umziehen und sich dort niederlassen.

Die Steuerflatrate soll zunächst für 15 Jahre gelten. Nachdem der Antrag eines ausländischen Rentners bewilligt wurde, wird die Summe seines im Ausland erzielten Einkommens für die nächsten 15 Jahre zu einem Pauschalsatz von nur 7 Prozent besteuert.

Eine Einschränkung ist, dass Rentner in fünf der vergangenen sechs Jahre nicht in Griechenland steuerpflichtig gewesen sein dürfen. Für Rentner, die bereits in Griechenland leben, dürfte die neue Regelung entsprechend nicht greifen.

Das Doppelbesteuerungsabkommen

Die Gesetzesänderung erfolgt laut dem griechischen Finanzministerium im Einklang mit dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (Griechenland vs. Herkunftsstaat). Dieses sieht aktuell für Deutschland folgendermaßen aus: Wer den Wohnsitz in Griechenland hat, versteuert seine Rente nur in Griechenland. Anders sieht es allerdings bei Beamtenpensionen aus. Bei Pensionen hat der Herkunftsstaat (also Deutschland) laut dem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) das Besteuerungsrecht, so dass die neue Steuerflatrate nicht bei Beamtenpensionen greifen dürfte.

DBA Griechenland Artikel XII i.d.F. 18.04.1966 – Artikel XII Ruhegehälter und Renten
(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehältern und Renten im Sinne der Absätze 2 und 3), die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragsstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden.
(2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs Griechenland oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden.
(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden.

Quelle: Ab­kom­men zwi­schen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land und dem Kö­nig­reich Grie­chen­land zur Ver­mei­dung der Dop­pel­be­steue­rung und zur Ver­hin­de­rung der Steu­er­ver­kür­zung bei den Steu­ern vom Ein­kom­men und vom Ver­mö­gen so­wie bei der Ge­wer­be­steu­er

Es profitieren vor allem Vermögende

Rechnen dürfte sich die neue Regelung für vermögende Rentner, die in Deutschland eine höhere Steuerlast als 7 Prozent haben. Nicht rechnen dürfte sich der Umzug allerdings für Rentenbezieher mit einer niedrigen Rente. In Deutschland gibt es nämlich einen Grundfreibetrag. Dieser beträgt bei Alleinstehenden im Jahr 2020 9.408 Euro. Liegt die Bruttorente unter diesem Betrag, sind in Deutschland gar keine Steuern zu zahlen.

Der entsprechende Gesetzesentwurf des Finanzministeriums wurde dem Parlament Anfang Juli 2020 vorgelegt und vom griechischen Parlament bereits verabschiedet. Anträge auf Verlegung des Steuerwohnsitzes sind künftig für natürliche Personen bis zum 31. März eines jeden Jahres möglich. Der Antrag wird vom griechischen Finanzamt innerhalb von 60 Tagen geprüft. Anträge die nach dem 31. März eingehen, können erst im folgenden Jahr berücksichtigt werden.

Fazit

Es gibt mit Malta, Portugal, Italien und Zypern bereits einige EU-Mitgliedsstaaten, die Steuervergünstigungen für ausländische Rentner anbieten. Diesen möchte Griechenland mit der neuen Regelung nun Konkurrenz machen. Das Angebot – sollte es durch das Parlament gehen – ist für wohlhabende Rentner sicherlich attraktiv. Griechenland bietet ein mediterranes Klima, viel Kultur, tolle Strände und auch das Preisniveau ist ungefähr 20 Prozent niedriger als in Deutschland. Wie immer gilt es aber abzuwägen. Niedrige Steuern sollten nicht das einzige Argument sein. So haben viele Griechen wenig Vertrauen in die eigene Regierungsführung. Das Land ist bekannt für eine ineffiziente Verwaltung und ein schlechtes Gesundheitssystem. Interessiere Auswanderer müssen zudem die Sprachbarriere überwinden.

2 Kommentare bei “Rente in Griechenland: Griechenland lockt deutsche Rentner mit Steuervorteilen”

  1. Frage: wie sieht es mit Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, die in Deutschland erzielt werden aus, werden sie nicht erst in deutschland versteuert oder werden alle Mieteinnahmen für Rentner in Griechenland mit 7 % versteuert. Wer kann mir da genaue Auskunft geben. Bin Rentner mit einer kleinen Rente, habe aber Mieteinnahmen aus mehren Wohnungen.

  2. Immobilienbesitz wird laut dem Doppelbesteuerungsabkommen in dem Land besteuert, in dem die Immobilie liegt. Dividenden werden in dem Land, in dem eine Gesellschaft ansässig ist, besteuert (sogenannte Quellensteuer) und darüber hinaus im Wohnsitzstaat.

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