Dank günstiger Visa-Regelungen für Rentner ist Thailand vor allem für Auswanderer attraktiv, die nicht mehr arbeiten müssen. Die Arbeitsmöglichkeiten für Ausländer sind im Gegensatz dazu stark eingeschränkt und die Beantragung einer Arbeitserlaubnis ist leider sehr kompliziert.
Arbeiten als Angestellter
Um in Thailand zu arbeiten, benötigt man eine Arbeitserlaubnis (Work Permit). Voraussetzung für die Arbeitsgenehmigung ist zum einen, dass ein Non Immigration Visum B erteilt wurde. Dies alleine reicht allerdings noch nicht für die Arbeitsaufnahme aus. Die Arbeitsgenehmigung muss vom künftigen Arbeitgeber beantragt werden. In dieser muss der Arbeitgeber darlegen, warum ausgerechnet ein Ausländer für die Stelle der richtige Kandidat ist und kein Einheimischer dafür eingestellt werden kann. Zusätzlich wird für die Erteilung der Arbeitserlaubnis ein Gehalt von mindestens 60.000 Baht (ca. 1500 Euro) monatlich vorausgesetzt. Die Bedingungen an das Gehalt sind nicht ganz so streng, wenn man mit einem Thailändischen Staatsbürger verheiratet ist.
Gute Jobperspektiven ergeben sich daher vor allem, wenn man über eine in Thailand besonders gefragte Qualifikation verfügt. Dazu zählt insbesondere die Tourismusbranche mit Stellen wie Hotelmanager, Koch, Reiseleiter oder Tauchlehrer. Wenn beispielsweise ein Reiseleiter speziell für die deutschen Gäste gesucht wird, finden sich nur sehr schwer Einheimische mit entsprechenden Sprachkenntnissen.
Chancen gibt es ebenfalls bei international tätigen Konzernen die eine Niederlassung in Thailand aufbauen möchten (Siehe Artikel zum Thema Expat). Gute Englischkenntnisse sind hier Voraussetzung. Wer überdies noch ein paar Wörter Thai spricht, verbessert seine Chancen.
Die Arbeitserlaubnis ist an den einen Arbeitgeber gebunden. Sofern man den Arbeitgeber wechseln möchte, muss ein neues Work Permit beantragt werden. Die Arbeitsgenehmigung wird für ein Jahr erteilt. In Thailand gibt es auch eine ganze Reihe von Berufen, die für Ausländer gesperrt sind. Dazu zählen viele Handwerkstätigkeiten z.B. Automechaniker oder Schreiner sowie Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Man sollte keinesfalls versuchen ohne Arbeitserlaubnis in Thailand zu arbeiten, da ansonsten eine Geld oder sogar Gefängnisstrafe droht.
Arbeiten als Selbständiger
Die Alternative zu einer Angestelltentätigkeit ist die Selbständigkeit. Hierfür gibt es in Thailand drei Möglichkeiten:
Einzelfima: Die Einzelfirma kann nur von einem Thailändischen Staatsbürger gegründet werden. Häufig wird die Firma daher von der Thailändischen Ehefrau angemeldet. Diese Geschäftsform ist einfach zu gründen, hat aber einen großen Nachteil. Wenn die Ehe in die Brüche geht, hat man natürlich keinerlei Reche am Betrieb.
Partnership Limited: Im Gegensatz zur Einzelfirma kann man bei der Limited auch als Ausländer eine Beteiligung erhalten. Die Mehrheit von 51%, muss aber in Händen eines Einheimischen Liegen. Auf Basis dieser Teilhabe kann man das Non Immigration Visum B sowie eine Arbeitsgenehmigung beantragen. Günstige Gründungkosten zeichnen diese Geschäftsform aus.
Company Limited: Diese Rechtsform ähnelt sehr stark der deutschen GmbH. Man benötigt für die Gründung ein Firmenkapital von 1 Million Baht (25.000 Euro). Erst ab 2 Mio. wird eine Arbeitsgenehmigung erteilt. Bei dieser Geschäftsform müssen ebenfalls 51% der Anteile in thailändischer Hand sein, außerdem benötigt die Company Limited für die Gründung mindestens drei Teilhaber. Vorteil dieser Geschäftsform ist, dass man auch als Ausländer Manager /Geschäftsführer sein kann.
One Comment on “Arbeiten in Thailand: Als Ausländer nicht so einfach möglich!”
Wer viele Sprachen spricht wird es in Thailand wesentlich einfacher haben eine Stelle zu finden. Englisch oder Französischlehrer werden selten arbeitslos sein in Thailand. Wichtig ist auch zu bemerken, dass die Arbeitsstellen kontingentiert sind. Für einen Ausländer der in der Firma arbeitet müssen 4 Thais beschäftigt sein.