Der Umzug von Deutschland nach Österreich ist kaum aufwendiger wie ein innerdeutscher Umzug. Beide Länder sind sich nämlich in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich: Das Alpenland besitzt ein ähnliches Meldewesen wie in Deutschland, die Sprachbarriere ist nicht vorhanden und als direktes Nachbarland sind auch die Umzugsdistanzen gering (vorausgesetzt man kommt aus Süddeutschland). Dennoch sollte man beim Umzug auf einige wichtige Punkte achten. Die folgende Checkliste zeigt, worauf es ankommt:
Einreise und Zollbestimmungen
Dank EU-Mitgliedschaft ist die Einreise nach Österreich für deutsche Staatsbürger problemlos möglich. Privates Umzugsgut kann zudem zollfrei nach Österreich (bzw. in andere EU-Länder) eingeführt werden.
Geld sparen beim Umzug: Umzug in Eigenregie
Wer Geld sparen möchte, verzichtet auf eine teure Spedition und mietet stattdessen einen Kleinlaster/Transporter und führt den Umzug in Eigenregie durch. Vermieter verlangen allerdings einen Aufpreis bei Fahrten ins Ausland. Auf den meisten Autobahnen / Schnellstraßen in Österreich werden zudem Mautgebühren erhoben. Der deutsche Führerschein ist natürlich auch in Österreich gültig.
Wohnung suchen und anmelden
Die Wohnungssuche läuft ins Österreich ganz ähnlich wie in Deutschland ab: Neben dem Internet sind auch Zeitungen verlässliche Quellen für Inserate.
Hat man in Österreich eine Wohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben, muss man sich innerhalb von drei Tagen bei der Gemeinde anmelden. Für die Anmeldung müssen Neubürger den Reisepass, die Geburtsurkunde sowie einen vom Vermieter unterschriebenen Meldezettel mitbringen. Den Meldezettel gibt’s bei den örtlichen Meldeämtern oder im Internet unter http://www.help.gv.at (Behördenwegweiser für Österreich).
Niederlassungsberechtigung
Diese Anmeldung bedeutet allerdings nicht automatisch eine Niederlassungsberechtigung für Österreich. EU-Bürger sind nur zur Niederlassung berechtigt, wenn sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen (Nachweis mittels Rentenbescheinigung oder Bankguthaben möglich) und dem österreichischen Staat nicht zur Last fallen (Sozialhilfe). Neubürger müssen den Antrag auf Niederlassungsberechtigung innerhalb von vier Monaten bei den zuständigen Bezirkshauptmannschaften stellen. Neben den ausreichenden finanziellen Mitteln muss auch ein in Österreich gültiger Krankenversicherungsschutz nachgewiesen werden. Geschieht die Anmeldung verspätet, ist mit einer Geldstrafe zu rechnen.
Auto einführen und ummelden
Fahrzeuge können als Übersiedlungsgut zollfrei nach Österreich eingeführt werden, wenn diese zu privaten Zwecken genutzt werden. Ausnahme sind Neufahrzeuge, die vor weniger als sechs Monaten gekauft wurden und/oder eine Laufleistung von weniger als 6.000 km aufweisen. Bei Neufahrzeugen muss dann bei der Einfuhr die Mehrwertsteuer von 20% bezahlt werden.
Nach der Anmeldung des Wohnsitzes in Österreich können Sie das Auto noch maximal einen weiteren Monat mit dem deutschen/ausländischen Kennzeichen führen. In diesem Monat müssen Sie das Auto ummelden ansonsten drohen saftige Strafgebühren! Die Kosten für die Zulassung belaufen sich auf knapp 200 Euro. Für die Anmeldung muss zudem eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden.
NoVA-Abgabe bei Anmeldung
Bei der Zulassung muss allerdings bei allen Fahrzeugen (Pkw, Kombi, Wohnmobil oder Motorrad) die sogenannte NoVA (Normverbrauchsabgabe) ans Finanzamt entrichtet werden. Die NoVA-Gebühr kann für Neubürger schockierend hoch ausfallen und bis zu 32% (Höchststeuersatz) des Autowerts betragen. Berechnungsgrundlage für die NoVA ist zum einen der Listenpreis/Anschaffungspreis, zusätzlich spielen Faktoren wie Benzinverbrauch und CO2-Ausstoß bei der Berechnung eine wichtige Rolle. Im Internet besteht mittels sogenannter “NoVA-Rechner” die Möglichkeit diese Kosten im Vorfeld der Auswanderung zu kalkulieren.