Erstwohnsitz Schweiz & Zweitwohnsitz in Deutschland möglich?

Rainer HellsternSchweizKommentar verfassen

Grenzgänger Deutschland Schweiz

Immer mehr Deutsche ziehen aus beruflichen Gründen in die Schweiz. Während die meisten dann gleich komplett in die Schweiz übersiedeln, behalten andere noch einen zusätzlichen Wohnsitz in Deutschland, beispielsweise eine Nebenwohnung, die nur an den Wochenenden genutzt wird. Daher stellt sich natürlich die Wohnsitzfrage: Kann man seinen Hauptwohnsitz in der Schweiz haben und seinen Zweitwohnsitz in Deutschland?

Wer in Deutschland eine Wohnung besitzt, die regelmäßig genutzt wird, muss auch in Deutschland gemeldet bleiben (es gibt eine Meldepflicht hierzulande!). Das gilt auch, wenn der Hauptwohnsitz in der Schweiz liegt. Für die Behörden ist es unerheblich, wie oft die Wohnung letztendlich genutzt wird. In Deutschland kann man eine Wohnung außerdem nur als Zweitwohnsitz anmelden, wenn der Erstwohnsitz ebenfalls in Deutschland liegt. Daher wird die Wochenend-Nebenwohnung in Deutschland automatisch zum Hauptwohnsitz! Dadurch ergeben sich die folgenden rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen:

  • Steuer / Wohnsitz: Wer in Deutschland gemeldet ist, unterliegt grundsätzlich der Einkommenssteuerpflicht. Es existiert allerdings ein Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, sodass eine überhöhte Besteuerung vermieden werden kann. Wer mehrmals monatlich nach Deutschland fährt, wird in der Regel als Grenzgänger besteuert. 4,5 Prozent vom Bruttolohn werden dann in der Schweiz als Quellensteuer einbehalten, der Rest muss in Deutschland versteuert werden. (Bitte besprechen Sie die Details mit Ihrem Steuerberater/Finanzamt).
  • Krankenversicherung: Grenzgänger haben die Wahl (Optionsrecht) und können einem Schweizer Krankenversicherer beitreten, oder weiterhin in Deutschland versichert bleiben. Ist man in der Schweiz krankenversichert, kann man aufgrund eines Sozialversicherungsabkommens auch in Deutschland zum Arzt gehen hat und hat denselben Status wie inländisch Versicherte. Von der Versicherung benötigt man hierfür die europäische Gesundheitskarte.
  • PKW: Hat man weiterhin einen Wohnsitz in Deutschland, kann man auch ohne Probleme ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen. Meldet man den Wohnsitz hierzulande ab, benötigt man einen Zustellbevollmächtigten mit Wohnsitz in Deutschland damit Steuerbescheide, Strafzettel etc. zugestellt werden können. Ansonsten muss das Auto hierzulande abgemeldet werden und in der Schweiz neu angemeldet werden.
  • Personalausweis: Während es früher nur mit Wohnsitz in Deutschland möglich war, einen Personalausweis zu beantragen, können Personen ohne Wohnsitz in Deutschland diesen seit Januar 2013 auch an deutschen Botschaften / Konsulaten im Ausland beantragen.
  • Teilnahme an Wahlen: Die Teilnahme an Kommunalwahlen ist natürlich nur mit Wohnsitz in Deutschland möglich. Mit Einschränkungen ist es auch als Auslandsdeutscher möglich, an Bundestagswahlen teilzunehmen (per Briefwahl). Die Teilnahme an Europawahlen ist nur mit einem Wohnsitz in einem anderen EU-Land möglich.

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