Rente vorzeitig auszahlen lassen: Welche Voraussetzungen gibt es?

Rainer HellsternRente im AuslandKommentar verfassen

Rente vorzeitig auszahlen lassen

Kann man sich bei einer Auswanderung die Rente vorzeitig und auf einmal auszahlen lassen? Dies ist in der Tat in einigen sehr speziellen Fällen möglich. Wir schauen uns diese Thematik daher einmal genauer an.

Grund 1: Für Ausländer (keine EU-Bürger, außerhalb der EU lebend)

Die Möglichkeit sich die Beiträge der gesetzlichen Rentenversicherung komplett erstatten zu lassen, besteht hauptsächlich für Ausländer, die in Deutschland gelebt und gearbeitet haben und beispielsweise in die Heimat zurückkehren oder ein anderes Land auswandern. Voraussetzung ist nämlich das 1) keine Versicherungspflicht mehr in Deutschland besteht und dass auch 2) keine freiwillige Versicherung in Deutschland möglich ist.

1) Wenn ein Auswanderer Deutschland verlässt und beispielsweise eine Tätigkeit in einem anderen Land aufnimmt, ist dieser nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland versicherungspflichtig.

2) Im zweiten Schritt wird geprüft, ob weiterhin das Recht besteht, sich freiwillig in Deutschland zu versichern. Deutsche Staatsbürger dürfen sich grundsätzlich immer freiwillig in Deutschland rentenversichern, auch wenn Sie sich in einem anderen Land aufhalten. Entsprechend ist eine Erstattung der Rentenbeiträge für deutsche Staatsbürger nicht möglich. Für Ausländer gilt dies allerdings nicht immer. Bei Ausländern, die außerhalb Deutschlands leben, entscheiden Wohnsitz und Staatsangehörigkeit, ob eine freiwillige Versicherung in Deutschland möglich ist.

EU-Bürger sind aufgrund des Sozialversicherungsabkommens mit deutschen Staatsbürgern gleichgestellt und zur freiwilligen Versicherung in Deutschland berechtigt, so dass eine frühere Auszahlung ebenfalls nicht möglich ist.

Nicht-EU-Staatsangehörige können einen Antrag auf Beitragserstattung stellen, wenn Sie seit mindestens 2 Jahre im Ausland leben (=die deutsche Versicherungspflicht entfallen ist) und Sie sich in einem Gebiet außerhalb der EU aufhalten. Die Beitragserstattung ist beispielsweise für türkische Staatsbürger möglich, die in Deutschland gearbeitet haben, aber zur Rente in die Türkei zurückkehren.

Die Beitragserstattung ist selbst dann möglich, wenn die Mindest-Versicherungszeit von fünf Jahren erfüllt wurde und ein Anspruch auf eine Regelaltersrente besteht.

Grund 2: Mindest-Versicherungszeit von 5 Jahren wurde nicht erreicht

Wer die Regelaltersgrenze von aktuell 65 Jahren erreicht hat, aber weniger als 5 Jahre Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, hat in Deutschland keinen Rentenspruch. Darunter fallen beispielsweise Personen, die hauptsächlich selbstständig tätig waren und nur wenige Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Weil in diesem Fall die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt wurde, ist die Beitragserstattung möglich. Dies gilt dann auch für deutsche Staatsbürger.

Welche Folgen hat die Beitragserstattung?

Wer die Beiträge erstattet bekommt, bekommt natürlich später keine Rente mehr aus der Deutschen Rentenversicherung. Erstattet werden außerdem nur die Beiträge, die der Versicherte selbst eingezahlt hat (Arbeitnehmeranteil). Der Arbeitgeberanteil, der bei Angestellten 50 Prozent der Rentenbeiträge ausmacht, wird nicht ausgezahlt.

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über mich

Rainer Hellstern

Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier Beiträge rund um die Themen Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Mehr über mich.

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