Erwerbsminderungsrente im Ausland – was ist zu beachten?

Rainer HellsternRente im Ausland5 Kommentare

Eerwerbsminderungsrente im Ausland

Darf man mit der Erwerbsminderungsrente ins Ausland auswandern oder wird die Rente in diesem Fall gekürzt? Über die aktuelle Rechtslage informiert der folgende Artikel:

Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) ist eine Kürzung abhängig vom Auswanderungsziel. Bei der dauerhaften Auswanderung ins EU-Ausland, ein EWR Land (Liechtenstein, Island oder Norwegen) oder einen Abkommensstaat (z.B. Schweiz, Israel, Marokko, Tunesien) kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter gezahlt werden. [i] Außerhalb dieser Länder sind Zahlungseinschränkungen möglich.

Wann wird die Rente im Ausland gekürzt?

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können von der Arbeitsmarktlage abhängig sein. Das ist der Fall, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen noch eine Teilzeitarbeit zulassen, aber die Situation auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (in Deutschland) dafür verschlossen ist. In diesen Fällen wird eine höhere Rente gezahlt, auf die sonst nur ein Anspruch bestehen würde, wenn Teilzeitarbeit gesundheitlich nicht mehr möglich wäre. Beim Wohnsitz im Ausland besteht diese günstige Regelung grundsätzlich nicht. Das bedeutet, dass beispielsweise anstelle der bisher gezahlten Rente wegen voller Erwerbsminderung nur noch die – regelmäßig um die Hälfte geringere – Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt werden kann. Bei Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, im EWR, in der Schweiz sowie in Israel, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Marokko und Tunesien kann die Rente wegen voller Erwerbsminderung weiter gezahlt werden, wenn die Lage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt des Landes entsprechend verschlossen ist. Wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird und eine Teilzeitarbeit wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr möglichst ist, kann die Rente – wie andere Renten auch – ins Ausland gezahlt werden. Personen, die beabsichtigen ins Ausland zu ziehen, sollten sich unbedingt frühzeitig bei ihrem Rentenversicherungsträger informieren und sich dort verbindlich (am besten per schriftlichem Bescheid) beraten zu lassen.

Ärztliche Untersuchung im Ausland möglich?

Bei der Erwerbsminderungsrente wird zudem zwischen befristet und unbefristet unterschieden. Bei der befristeten Rente wird diese nur für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Rechtzeitig vor Ablauf müssen Rentner einen Weiterzahlungsantrag stellen. Dafür müssen auch ärztliche Befunde eingereicht werden, schließlich wird die Erwerbsminderungsrente nur weitergezahlt, wenn sich der Gesundheitszustand nicht gebessert hat. Die Rentenversicherung prüft die Unterlagen (Befunde der Ärzte, Röntgenbilder etc..) und ggf. ist auch eine ärztliche Nachuntersuchung durch externe Gutachter / in einer ärztlichen Untersuchungsstelle erforderlich. Für Auslandsrentner stellt sich hier natürlich die Frage, ob man dafür extra nach Deutschland reisen muss.

Personen die im Ausland wohnen sollen einem Antrag auf Weiterzahlungen die Unterlagen und Befunde ihrer behandelnden (ggf. ausländischen) Ärzte beifügen. Wenn nach deren Auswertung weitere Unterlagen erforderlich sind, wird der Rentenversicherungsträger prüfen, welche Möglichkeiten im Einzelfall bestehen. Auch die Einholung eines Gutachtens über den Rentenversicherungsträger des Wohnlandes ist möglich.

[i] http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/03_broschueren_pakete/erwerbsminderungsrente/_Paket_erwerbsminderungsrente_pub.html

über mich

Rainer Hellstern

Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier Beiträge rund um die Themen Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Mehr über mich.

5 Kommentare bei “Erwerbsminderungsrente im Ausland – was ist zu beachten?”

  1. Pingback: Mit der Erwerbsminderungsrente im Ausland leben | michael-drews.net

  2. Unfassbar,
    Gerade einmal 5% der Renter sind Erwerbsminderungs betroffen.
    Ich darf also nicht die Wintermonate bei meiner Cousine in Spanien verbringen, weil ich dort wegen meiner chronisch, fortschreitenten Lungenwerkrankung besser atmen kann ect. Länger als vier Wochen darf ich die BRD nicht verlassen. Sonst verliere ich den Anspruch auf die Leistung nach d. 4. Kapitel SGB-zwölftes Buch XII.
    Ich bekomme 334 EU Rente und 525 EU vom Amt für Soziales und Wohnen.
    Das ist die Strafe dafür, dass ich von Geburt an an einer Lungenerkrankung leide, trotzdem eine Ausbildung abolvierte und immer gearbeitet habe wenn es gesundheitlich möglich war.
    Nun habe ich 416.-EU für Nahrung, Strom, Kleidung, Fahrkarte, ect. Heute habe ich 28,- EU für einen neuen Persolanlausweis bezahlt weil der alte abgelaufen war und nicht verlängert werden konnte. Das sind die Kosten die nie erwähnt werden.Dazu eine kaputte Waschmaschine reicht da aus um monatelang von Kartoffen mit Quark leben zu dürfen.Ich bin gehbehindert, bekomme trotzdem nur 40% Schwerbeschädigtenstatus. Einen Schwerbeschädigtenausweis bekommt man/frau erst ab 50 %. Darf die ca. 80.,- Monatsticket zahlen, damit ich wenigstens die Fahten zum Arzt und zur Physiotherapie unternehmen kann. Das geht auch nur weil vor meinem Haus eine Strassenbahnhaltestelle ist. Mehr als 300 Meter kann ich allein nicht mehr bewältigen. Von der Krankenkassen sind mir vier Kilo Sauerstoff/Woche bewilligt worden. Also zwei Flaschen.Das reicht für vier Stunden Mobilität. Wenn die S Bahn mal Verspätung hat, habe ich Angst nicht rechtzeitig nach Hause zu kommen weil die der Sauerstoff alle ist.Im Grunde kann ich nur noch den ganzen Tag zu Hause sitzen und auf den Erstickungstot warten. Glücklich bin ich nur wenn es wieder mal so schlimm wird , dass ich in die Lungenlinik abgeholt werde vom Rettungswagen. Dann habe ich mal für zwei bis drei Wochen eine schöne, tägliche Mahlzeit und etwas Abwechselung. Ich habe bei meinem letzten Job viel Verantwortung gehabt. War zuständig für ca. 120 Mitarbeiter und für Wareneinkauf von über zwei Mio. EU/Jahr. Und immer waren alle mit meinen Leistungen mehr als zufrieden. Ich war bei den Kollegen wie bei den Inhabern äußerst beliebt. Noch heute ruft mein Nachfolger bei mir an um meine Erfahrungen zu erfragen. Dann ist von heute auf morgen alles anders. Ich bin sicherlich nicht anspruchsvoll. Habe noch nie Wert auf Reisen, eigenes Haus, Auto, ect. gelegt. Nur mit Gerechtigkeit hat das was ich erlebe nichts zu tun.

  3. Guten Anend Ralf, ich (46), seit 2004 volle Erwerbsminderung (nach Unfall, Brueche mehrer BWK +LWS, seitdem mit Titanplatte fixiert), beziehend, moechte lieber jetzt als gestern die EU verlassen. Nach Brasilien z. B. wird mir die Rente in voller Hoehe weitergezahlt, so die LVA mir schrieb. Aber wie sieht es z. B. In Bulgarien oder der Tuerkei aus? Danke, schoenen Sonntag Abend noch, Sylvia

  4. Hallo meine Name ist Daniel und ich mittlerweile fest Verrentet aber mit der der Schwerbehinderung bin ich auch nicht weiter gekommen. Die Hürden für die Anerkennung der Schwerbehinderung sind meiner Meinung nach viel zu hoch. Ich bin auch Gehbehindert und für Strecken jenseits der 40 Meter auf meinen Rollstuhl angewiesen und genau da liegt das Problem. Weil ich einen Rollstuhl habe sagt die Behinderten Stelle bin ich ja Mobil und so bräuchte ich auch keinen Behinderten Parkplatz ,aber wie ich meinen Rolli in das Auto bekomme oder raus können die mir nicht sagen und eine hebe Vorrichtung müsste ich selber zahlen denn die Kosten dafür würden sie nur übernehmen wenn ich noch Arbeiten könnte.Wer diese Gesetze gemacht hat müßte sich Mal selber in einen Rolli setzen und einen Tag auf dem Land verbringen wo abgeflachte Bordsteine noch Glückssache ist. Übrigens hat mir das Amt für Familie und Soziales wissen lassen das ich nur 50% bekomme wenn wenigstens ein Bein unter dem Knie amputiert wäre.Auch ich habe immer körperlich gearbeitet 35Jahre aber gedankt wird einem das nicht.

  5. Hallo habe auch 60% aber das interessiert niemand wird mal Zeit das man gegen Staat und Rentenkasse vorgeht.ich war sogar beim Sozialgericht die Richterin lass meine Krankheiten 45 minuten vor und fragte mich dann was ich hier wolle….???? Ich sagte dann zu ihr und ihren beisitzer, wenn sie das alles hätten wären sie schon lange in Rente

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