USA-Visa für temporäre Arbeitsaufenthalte

CarinaArbeiten im Ausland4 Kommentare

Washington Monument and USA Flag von globevision by Flickr.com
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Die USA gehört zu den beliebtesten Auswanderungszielen der Welt. Viele Menschen träumen von einem Leben in den USA. Leider erfüllt sich der Traum nur selten. Es scheitert in erster Linie am Erhalt der begehrten Green Card. Doch es gibt Hoffnung für die Auswanderungswilligen, die bisher bei der Green-Card-Lotterie glücklos blieben. Unter bestimmten Umständen kann man verschiedene Visa für einen temporären Arbeitsaufenthalt beantragen.

H-1B-Visum für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Das H-1B-Visum richtet sich an hochqualifizierte Akademiker. Voraussetzung ist immer ein Universitätsabschluss. Die minimale Anforderung schreibt einen Bachelor-Abschluss vor. Bevorzugt werden Abschlüsse in Architektur, Ingenieurwissenschaften, Informatik, Medizin, Sozialwissenschaften, Bildung, Kunst, Recht, Theologie und Finanzwesen. Personen mit einer kombinierten Schul-und Berufsausbildung (zum Beispiel Kombination Lehre / Berufsakademie) müssen nachweisen, dass der Abschluss mit einem Bachelor gleichgestellt werden kann. Das bedeutet, dass der Antragsteller über einen Wissensstand und über Berufserfahrung verfügt, welche gleichwertig sind mit einem Universitätsabsolventen. Dabei gilt folgende Richtlinie: Bewerber ohne Universitätsabschluss müssen für jedes Jahr Universitätsausbildung drei Jahre Ausbildung oder Berufserfahrung vorweisen. In der Regel dauert ein Bachelor-Abschluss in den USA vier Jahre. Somit müssen Antragsteller ohne Uniabschluss eine Berufserfahrung und / oder Ausbildung von 12 Jahren nachweisen. Zudem kann es erforderlich sein, dass zwei voneinander unabhängige Gutachten erstellt werden müssen, die dies belegen und den Bewerber als Spezialisten ausweisen. Der Vorteil des H-1B-Visum liegt darin, dass der ausländische Bewerber mit den einheimischen Bewerbern gleichgestellt werden kann. Der Arbeitgeber muss also keine amerikanischen Bewerber vorziehen. Einziger Nachteil dieses Verfahrens ist die lange Wartezeit. Diese kann bis zu einem Jahr dauern. Das Visum  ist zunächst für drei Jahre gültig und kann einmalig um drei weitere Jahre verlängert werden. Im Allgemeinen darf die Gültigkeit sechs Jahre nicht überschreiten. Familienmitglieder (Ehefrau oder Ehegatte und Kinder unter 21 Jahren) haben das Recht auf ein H-4 Visum. Der Ehepartner darf sich damit in den USA aufhalten, aber keiner Arbeit nachgehen. Der Inhaber des H1B-Visum muss somit für den Unterhalt des verheirateten Partners sorgen. Bei geeigneter Qualifikation kann der Partner ebenfalls ein H-1B-Visum beantragen. Kinder unter 21 Jahren dürfen eine amerikanische Schule oder Universität besuchen.

H-2B-Visum für durchschnittlich qualifizierte Arbeitnehmer

Mit einem H-2B-Visum kann man für eine bestimmte Zeit in den USA arbeiten. Das gilt für alle Branchen mit Ausnahme der Landwirtschaft. Der Antragsteller muss durch Ausbildung und Berufserfahrung seine besonderen Fähigkeiten nachweisen. Zudem muss er klarstellen, dass er nicht beabsichtigt in die USA einzuwandern und sich dort nur vorübergehend aufhalten will. Der feste Wohnsitz des Antragstellers muss außerhalb der USA liegen. Die Hauptaufgabe bei diesem Verfahren liegt beim zukünftigen Arbeitgeber. Der muss beweisen, dass kein Amerikaner mit gleichen Qualifikationen für diesen Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Diese Bestätigung nennt man „Labor Certification“. Ein Antrag zum Erhalt dieser Bestätigung wird vom Arbeitgeber bei der regionalen Vertretung des Department of Labor im zuständigen Bundesstaat gestellt. Hier muss auch eine Genehmigung für die Einstellung des ausländischen Arbeitnehmers (Application for Alien Employment Certification) gestellt werden. Der Antragsteller muss darlegen, wie und wodurch er versucht hat einen amerikanischen Arbeitnehmer zu finden. Sofern kein amerikanischer Arbeitnehmer gefunden wird, erhält der Arbeitgeber eine „Labor Certification“. Dieser muss nun ein Einstellungsgesuch bei der amerikanischen Einwanderungsbehörde stellen. Die Prüfung des Verfahrens kann mehrere Wochen dauern. Die Aufenthaltsdauer für Inhaber eines H-2B-Visum darf drei Jahre nicht überschreiten. Auch hierbei erhalten Familienmitglieder (Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren) ein H-4-Visum. Der Ehepartner darf in den USA keiner Beschäftigung nachgehen. Kinder dürfen eine Schule oder eine Universität besuchen.

Washington Monument and USA Flag von globevision by Flickr.com
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Arbeiten in den USA – O-Visa für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

Die O-Visa richten sich in erster Linie an Persönlichkeiten und talentierte Menschen. Diese sollen für eine gewisse Zeit in die USA gelockt werden, um einen Beitrag für das Land und die amerikanische Gesellschaft zu leisten. Die O-Visa werden an Personen ausgestellt, die außergewöhnliche Fähigkeiten im Bereich Kunst, Sport, Wissenschaft, Wirtschaft und Bildung vorweisen können. Die Fähigkeiten müssen weit über dem Durchschnittsniveau hinausgehen und sind durch entsprechende Belege nachzuweisen. Der Erhalt eines O-1-Visum wird in zwei Kategorien aufgeteilt. In die Kategorie 1 fallen Menschen mit außerordentlichen Fähigkeiten im Bereich Wissenschaft, Sport, Bildung oder Wirtschaft. Bewerber müssen internationale Anerkennungen vorweisen können. Dazu gehören zum Beispiel Nobelpreise oder olympischen Medaillen. Ferner sollte eine Mitgliedschaft in einer nationalen Vereinigung vorliegen, die einen entsprechenden Ruf hat und Leistungen fördert. Die Antragsteller sollten in den Medien präsent sein. Entsprechende Veröffentlichungen, Interviews oder ähnliche Publikationen sollten vorhanden sein. Von Bedeutung sind hier auch ein hohes Gehalt und der Nachweis weiterer Einnahmen, die aufgrund des Talents oder der außergewöhnlichen Begabung erzielt wird. In die Kategorie 2 fallen Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und Leistungen im Bereich Film, Kunst und Fernsehen. Schauspieler sollten bereits als Hauptdarsteller fungiert oder in tragenden Nebenrollen gespielt haben. Auch nationale und internationale Preise und Anerkennungen sollten vorhanden sein. Das Einkommen sollte aufgrund der Fähigkeit weit über dem Durchschnitt liegen. Die Antragstellung erfolgt normalerweise durch einen Arbeitgeber. Der Bewerber kann den Antrag auch selber bei der Einwanderungsbehörde einreichen. Dann muss er aber versichern, dass er in seiner Branche in den USA arbeiten will.

Arbeiten in den USA mit einem P-Visum als Sportler, Künstler oder Entertainer

Leistungssportler, Entertainer und Künstler können mithilfe eines P-Visum in die USA kommen. Auch ganze Mannschaften können bei entsprechenden Qualifikationen ein Visum erhalten. Sportvereine und Athleten müssen an Wettkämpfen teilnehmen und international anerkannt sein. Entertainer und Unterhaltungskünstler sollten ebenfalls international bekannt sein. Ihre Leistungen sollten etwas besonderes sein. Bei Musikgruppen und Bands sollten 75 % der Mitglieder schon mehr als ein Jahr dazu gehören. Künstler haben die Möglichkeit ein P-Visum zu beantragen, wenn sie an einem Künstleraustauschprogramm teilnehmen, dass von den USA selber oder durch eine ausländische Institution organisiert wird. Die Anträge werden in der Regel vom amerikanischen Arbeitgeber gestellt. Dafür müssen sämtliche Nachweise erbracht werden, aus denen hervorgeht, dass die oder der Antragsteller international bekannt sind. Für Familienangehörige und Kinder unter 21 Jahren gibt es ein P-4-Visum. Mit diesem Visum können Kinder vorübergehend eine Schule oder eine Universität besuchen. Ehepartner dürfen keine beruflichen Tätigkeiten nachgehen.

Arbeiten in den USA mit einem R-1-Visum  als Mitarbeiter von Kirchen und religiösen Gemeinschaften

Mitglieder von Kirchen und Glaubensgemeinschaften können dank eines R-1-Visum in einer religiösen Einrichtung in den USA arbeiten. Dazu zählen Personen, die mindestens zwei Jahre Mitglied in einer religiösen oder kirchlichen Organisation sind. Es muss kein Nachweis über eine religiöse Tätigkeit erbracht werden. Die Mitgliedschaft ist ausreichend. Welche Institutionen und Glaubensgemeinschaft als kirchliche Organisation anerkannt wird ist eine breit gefächerte Definition. Der Visa-Antrag muss direkt bei der amerikanischen Botschaft im Heimatland gestellt werden. Für das R-1-Visum (Religious Worker) müssen verschiedene Unterlagen vorliegen. Dazu gehört ein Schreiben der religiösen Gemeinschaft oder Kirche in den USA, bei dem der Antragsteller arbeiten will. Auch ein Lebenslauf und der Nachweis über die Mitgliedschaft in Deutschland muss vorgelegt werden. Ehepartner und Kinder unter 21 Jahren erhalten nur ein R-2-Visum. Das berechtigt Kinder zum Besuch einer Schule oder einer Universität. Der Ehepartner darf nicht arbeiten.

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Carina

4 Kommentare bei “USA-Visa für temporäre Arbeitsaufenthalte”

  1. Ich bin Entertainer,.. also habe ich eigentlich ja auch Fähigkeiten, die diese Kreterien erfüllen ,.. oder ???

    gruß KARL

  2. Pingback: Green Card USA ohne Lotterie — Auswandern Handbuch

  3. ….ich frage mich warum US Bürger einfach in Detachland einreisen dürfen und hier leben und arbeiten …. Und es dabei einfacher haben als wenn deutsche das gleiche in den USA machen wollen….
    Unfair, ungerecht und am liebsten würde ich sagen, dass die US Bürger in Deutschland es genauso schwer haben sollten…
    So ein Schwachsinn …..:-(

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