Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist verpflichtet, sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt am Wohnort abzumelden. Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist diese Abmeldung inzwischen nicht mehr erforderlich, abmelden müssen sich also primär Auswanderer. Im Folgenden sollen der Ablauf der Abmeldung, sowie ihre rechtliche Konsequenzen erläutert werden.