Studieren im Ausland

CarinaAuswandern auf ZeitKommentar verfassen

Zahlreiche Gründe sprechen für ein Studium im Ausland. In erster Linie kann man seine erste Auslandserfahrung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln. Auch die im Ausland erworbenen fachlichen Qualifikationen können für die spätere Karriere förderlich sein.

Für welche Studiengänge eignet sich ein Auslandssemester?
Generell kommen fast alle Studiengänge für ein Auslandssemester in Frage. Für das Studium einer Fremdsprache ist der Auslandsaufenthalt sowieso unerlässlich. Auch in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Rechtswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften erwarten Arbeitgeber  immer öfter Auslandserfahrungen, die idealerweise während des Studiums gesammelt werden.

Der richtige Zeitpunkt
Pauschalisieren lässt sich der richtige Zeitpunkt natürlich nicht. Allerdings kann man einige Orientierungshilfen aufstellen. Wer eine Fremdsprache studiert, der sollte möglichst in den ersten Semestern ins Ausland gehen. Dadurch lässt sich die Sprache gleich zu Beginn perfektionieren. Ferner können die gesammelten Einblicke in die Kultur des Landes und der Mentalität der Menschen nur Vorteile bringen. Die meisten Professoren empfehlen ein bis zwei Auslandssemester erst nach Abschluss des Grundstudiums. Das hat den Vorteil, dass der Student genügend Unierfahrung gesammelt hat und die Wahl der Auslandsuniversität besser einschätzen kann. Ein späterer Zeitpunkt ist nur dann sinnvoll, wenn Studien- oder Diplomarbeiten so spezifisch sind, dass eine Zusammenarbeit mit einer ausländischen Hochschule erforderlich ist. Ein Auslandssemester direkt nach dem Abitur kann die eventuelle Wartezeit auf den Studienbeginn überbrücken. Allerdings hat der Student noch keinerlei Unierfahrung gesammelt. Das könnte im Ausland zu Problemen führen.

BAföG
Wer im Ausland studieren will, der benötigt ein finanzielles Polster, denn die Kosten sind wesentlich höher als in Deutschland. In vielen Ländern wird eine hohe Studiengebühr fällig. Hinzu kommen Anreise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Laut Gesetz hat der Student auch im Falle eines Auslandsstudiums ein Anrecht auf BAföG. Dies gilt allerdings nur, wenn er die Förderungsvoraussetzungen erfüllt. Mehr Infos dazu findet man unter http://www.das-neue-bafoeg.de/.

Förderprogramme der EU
Studenten, die ein Auslandsstudium in Europa absolvieren möchten, sollte sich nach Förderungsmaßnahmen erkundigen. Die Europäische Union fördert mit unterschiedlichen Programmen einen Studienaufenthalt im Ausland. Die Förderprogramme laufen in Zusammenarbeit mit den in- und ausländischen Hochschulen. Die Förderungsmaßnahmen unterscheiden sich vom klassischen BAföG. Anträge können nicht direkt vom Studierenden gestellt werden. Nur die Hochschulen oder Unternehmen sind für die Antragsstellung zuständig.

Das SOKRATES-Programm
Eines der bekanntesten Förderungsmaßnahmen der Europäischen Union ist „SOKRATES“. Das Programm steht für die transnationale Zusammenarbeit zwischen der allgemeinen Bildung und im Speziellen für Schulen und Hochschulen. Unter dem Begriff „SOKRATES“ sind mehrere hochschulrelevante Programme, wie zum Beispiel „ERASMUS“ oder „LINGUA“ zusammengeschlossen. Die Förderung beschränkt sich nicht nur auf die Arbeiten an den Hochschulen, sondern fördert ausdrücklich die Mobilität der Studierenden. Studenten aller Fachrichtungen können sich ab dem 3. Semester für das „SOKRATES“-Programm bewerben. In der Regel erhält der Student ein Teilstipendium, dass die auslandsbedingten Mehrkosten übernimmt. Ferner werden Sprachkurse bezahlt, die der Vorbereitung auf das Auslandssemester dienlich sind. Der Förderungszeitpunkt ist allerdings beschränkt. In der Regel gilt er erst ab einem Auslandsaufenthalt ab drei Monaten bis zu höchstens einem akademischen Jahr. Bewerbungen für das „SOKRATES“-Programm erfolgen über die Auslandsämter der zuständigen Heimathochschule. Zudem kann die Bewerbung auch direkt über die Fachbereiche abgewickelt werden. Der ideale Bewerbungszeitpunkt liegt etwa ein Jahr vor dem geplanten Aufenthalt. Weitere Informationen gibt es unter http://eu.daad.de/de/.

Das Leonardo Da Vinci-Programm
Auch das „Leonardo Da Vinci“-Programm fördert einen Auslandsaufenthalt für Studenten. Es steht in erster Linie für die berufliche Bildung und den Aufbau und der Verbesserung der Berufsbildungssysteme in Europa. Angesprochen werden Studierende und Graduierte, die ein Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Das Angebot beinhaltet Teilstipendien. Weitere Informationen findet man unter http://www.na-bibb.de/.

Stipendien
Studierende können auch mit Hilfe von Stipendien ein Auslandssemester absolvieren. Das größte Stipendien-Programm bietet der Deutsche Akademische Austausch Dienst DAAD. Das Angebot reicht von Jahresstipendien, über Förderung von Praktika bis hin zu einem Förderprogramm für ein integriertes Auslandsstudium. Mehr Infos findet man auf der DAAD-Website http://www.daad.de/de/index.html.

Wer im Ausland studieren will, der muss zahlreiche Dinge beachten. Leider wird nicht jedes Auslandssemester in Deutschland anerkannt. Besser sind Studiengänge in denen ein Auslandsemester integriert ist. Einige Hochschulen arbeiten auch innerhalb einer europäischen Kommission zusammen und haben das Punktesystem „European Credit Transfer System“ (ECTS) entwickelt. Dadurch wird die Anrechnung der erbrachten Studienleistungen im Ausland vereinfacht.

Anerkennung von Studienleistungen im Ausland
Wer im Ausland studieren möchte, sollte sehr genau darauf achten, dass die im Ausland erbrachten Leistungen in Deutschland anerkannt werden. Das gleiche gilt auch für Prüfungsarbeiten und Hochschulabschlüsse. Um Zeitverlust zu vermeiden, ist es empfehlenswert, dass man sich vor Beginn des Auslandsaufenthaltes nach der Anerkennung erkundigt. Obwohl gerade die Länder der europäischen Union nach einfachen Anerkennungslösungen suchen, ist das Verfahren immer noch recht kompliziert. Sofern der Auslandsstudiengang mit einer Hochschulprüfung abschließt, ist die Heimathochschule für die Anerkennung, der im Ausland erworbenen Prüfungen zuständig. Das gilt jedoch nicht bei Abschlüssen mit Staatsprüfung (Beispiel Lehramt, Medizin, Jura usw.). Der Zuständigkeitsbereich liegt hier bei den staatlichen Prüfungsämtern oder der von einem staatlichen Prüfungsamt berufenen Prüfungskommission.

Leistungsanerkennung bei einem integrierten Auslandssemester
Wer in Punkto Leistungsanerkennung auf Nummer sicher gehen will, der sollte einen Studiengang mit integriertem Auslandsemester wählen. Hier erfolgt die Anerkennung der Leistungen meist automatisch und unkompliziert. So haben zum Beispiel auch einzelne Hochschulen untereinander Vereinbarungen getroffen, die die Anerkennung der Auslandsleistungen vereinfachen.

Sammlung von Punkten über das ECTS
Die Europäische Kommission hat das ECTS (European Credit Transfer System) ins Leben gerufen. Dabei handelt es sich um ein Anerkennungsprogramm, welches die Anrechnung von Leistungen vereinfacht. Angeschlossen sind fast alle Hochschulen in Europa. Durch das ECTS wird die Anerkennung der Leistungen schon vor Antritt des Auslandaufenthaltes sichergestellt. Ein Fachbereich-Koordinator entscheidet welche Leistungen anerkannt werden und hilft bei der Suche nach der richtigen Hochschule. Die Leistungen werden mit Hilfe von „Credit Points“ pro Studienjahr gezählt. Die Heimathochschule und die Auslandshochschule unterzeichnen schon vor dem Auslandsaufenthalt ein Studienabkommen. Das Abkommen beinhaltet eine Art Studienpaket. Erfüllt der Studierende alle dort aufgeführten Leistungen erfolgt automatisch die Anerkennung.

Anerkennung von Hochschulabschlüssen
Auch die Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen kann mitunter kompliziert sein. Wer im Ausland das Grundstudium absolviert hat und in Deutschland weiterstudieren möchte, der muss sich an die deutsche Hochschule wenden. Zuständig ist hier in der Regel die Fakultät oder der Fachbereich. Auch Studierende, die bereits im Ausland einen Hochschulabschluss erworben haben und in Deutschland promovieren oder ein Aufbaustudium beginnen möchten, sollten sich an den jeweiligen Fachbereich der deutschen Hochschule wenden. Akademische Titel, die im Ausland erworben wurden, dürfen in Deutschland nicht ohne Genehmigung geführt werden. Nähere Auskünfte erteilen die Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer.

Spezielle Studiengänge
Es gibt zahlreiche Studiengänge, die auf einen internationalen Austausch spezialisiert sind. Diese Studiengänge finden innerhalb von Kooperationen der Hochschulen statt. Die Prüfungsverordnung sieht hier vor, dass mindestens ein Semester an einer ausländischen Partnerhochschule absolviert wird. In der Regel sind diese Studiengängen für alle Personen offen, die über eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verfügen. Allerdings sind Sprachkenntnisse erforderlich. Bei einigen Studiengängen kann auch ein deutscher und ein ausländischer Studienabschluss erworben werden.

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