Selbstständig machen in Spanien: Auswandern als Existenzgründer

Rainer HellsternArbeiten im Ausland1 Kommentar

Calpe-Spain-Spanien-Naturschutzgebiet von Ela2007 by Flickr.com
Spanien

Viele Auswanderer nach Spanien suchen ihr Glück in einer selbstständigen Tätigkeit/ Existenzgründung. Doch nicht für jeden Auswanderer erfüllt sich dieser Traum. Tagtäglich berichten TV-Sender über Auswanderer, die mit völlig falschen Vorstellungen nach Spanien gegangen sind und nun in ihrer Existenz bedroht sind. Damit der Traum einer Selbstständigkeit in Spanien nicht wie eine Seifenblase zerplatzt, haben wir nachfolgend alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Selbstständig machen nur mit finanziellen Rücklagen!

Auswanderer sollten ehrlich zu sich selbst sein: Es ist völlig unrealistisch am Ballermann oder an der Playa De Ingles eine Bar oder ein Café zu eröffnen, wenn man kein Eigenkapital mitbringt. Wer es trotzdem schafft gerät schnell in finanzielle Schwierigkeiten.  Nicht selten bleibt am Ende nicht mal mehr das Geld für ein Rückflugticket nach Deutschland übrig. Wer sich in Spanien selbstständig machen will, sollte über ein bestimmtes Budget verfügen. Grundsätzlich sollte das Geld, die fehlenden Einnahmen für ein Jahr decken. Solange braucht ein Kneipier oder Gastwirt bis sich das Geschäft überhaupt rechnet. Wer weniger als 10.000 Euro zur Verfügung hat, sollte den Schritt in eine Selbstständigkeit in Spanien gründlich überdenken.

Nichtkalkulierte Kosten

Auch Auswanderer mit guten finanziellen Rücklagen finden sich schnell in der Schuldenfalle wieder. Das liegt in erster Linie daran, dass die Kosten der Selbstständigkeit falsch berechnet oder erheblich unterschätzt werden.  Die Mieten und Immobilienpreise in Spanien sind teuer. Das gilt insbesondere für Touristenhochburgen wie zum Beispiel die Balearen oder die Kanarischen Inseln. Nicht selten wird vom Vermieter eine hohe Kaution verlangt. In vielen Fällen wird auch eine hohe Summe für die Übernahme des Inventars fällig. Es ist zudem durchaus üblich, dass Mieten für mindestens ein Jahr im voraus bezahlt werden müssen. Viele Gewerbeimmobilien müssen renoviert werden, damit man überhaupt mit dem Geschäft beginnen kann. Hier kommen schnell vierstellige Summen zusammen. Jeder Gewerbetreibende benötigt bestimmte Bescheinigungen und Genehmigungen. Auch dafür sollten Kosten einkalkuliert werden. Manchmal müssen aus Deutschland mitgebrachte Papiere ins spanische übersetzt werden, damit sie anerkannt werden können. Auswanderer sollten bedenken, das Übersetzungsdienstleistungen auch Geld kosten. Die Gewerbesteuer wird in einigen Gebieten gleich nach der Anmeldung des Gewerbes fällig. Diese muss in der Regel innerhalb von 14 Tagen gezahlt werden.

Selbstständig machen in Spanien – So geht’s!

Ein Selbstständiger in Spanien nennt sich „Trabajador autónomo“. Um sich in Spanien überhaupt selbstständig machen zu können muss man mindestens 18 Jahre alt sein. Der wichtigste Schritt ist die Gewerbeanmeldung „Alta en Impuestos sobre Actividades Económicas“. Ohne diese Anmeldung geht gar nichts. Bevor man ein Gewerbe anmelden kann, benötigt man die sogenannte NIE. Mehr Infos zur NIE-Nummer gibt es unter Jobsuche auf Teneriffa. Das Gewerbe wird bei der Steuereinzugsstelle angemeldet. Mit der Aushändigung der Gewerbeanmeldung erhält man in vielen Gebieten auch gleich einen Zahlungsbescheid der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist regional unterschiedlich. Die steuerlichen Grundtarife richten sich nach Region und Branche. Nach Erhalt der Gewerbeanmeldung muss man sich zusätzlich beim zuständigen Finanzamt anmelden.  Damit eine Anmeldung überhaupt erfolgen kann, muss eine Erklärung in spanischer Sprache „Declaración Censal de Inicio de Actividad“ abgegeben werden. Alle Selbstständigen in Spanien benötigen eine Steueridentifikationsnummer NIF „número de identificación fiscal“. Sind alle diese Schritte erledigt erfolgt der Beitritt zur spanischen Sozialversicherung. Selbstständige müssen eine Pflichtversicherung „Seguridad Social para Autónomos“ bei der spanischen Sozialversicherungsanstalt „Delegación de la Seguridad Social abschließen.

c) Ballermann_Nachtleben von pastitio by Flickr.com
c) Ballermann_Nachtleben von pastitio by Flickr.com

Selbständig machen in Spanien – Zusätzliche Regeln

Je nach Branche, Arbeitsgebiet und Region können zusätzliche Schritte erforderlich sein. In einigen Gebieten gibt es noch regionale Auflagen. Es kann passieren, dass man zur Eröffnung einer Kneipe, eines Restaurants oder einer Gastwirtschaft eine städtische Eröffnungsgenehmigung „Licencia de Apertura“ benötigt. Nicht alle Berufe sind in Spanien anerkannt. Ist die Branche, in der Sie selbstständig arbeiten möchten, innerhalb einer Kammer organisiert, muss man sich zunächst einschreiben. Geschieht das nicht, darf in dieser Branche nicht gearbeitet werden. Wer sich in Spanien selbstständig machen will, sollte sich daher schon vorab bei der zuständigen Kammer erkundigen.

Selbstständig machen in Spanien – Ein offenes Wort

Trotz guter Ideen und ausgereifter Geschäftspläne ist es gar nicht so leicht in Spanien Fuß zu fassen. Der Konkurrenzkampf, gerade im Bereich Hotel, Tourismus und Gastronomie ist groß. Hier wird oft mit harten Mitteln gekämpft. Nicht selten warten Neugründer vergebens auf notwendige Genehmigungen. Das kann schnell passieren, wenn der etablierte Selbstständige Geschäftseinbußen fürchtet. Es kann auch passieren, dass man keinen Lieferanten findet, wenn die Konkurrenz es so will. Mit dem Traum von Auswanderern wird gerne gespielt. Viele wollen nur Profit daraus schlagen. Lassen Sie sich nicht auf dubiose Geschäftsideen ein. Auch bei der Anmietung von Immobilien werden Neugründer gerne übers Ohr gehauen! Erkundigen sich gründlich, bevor Sie horrende Summen für die Inventarübernahme bezahlen.

Ohne Sprachkenntnisse geht gar nichts

Auswanderer denken oft sehr naiv. Wer glaubt, ohne jede Sprachkenntnisse in Spanien ein Lokal zu eröffnen, wird schnell eines Besseren belehrt. Existenzgründer sollten mindestens über den Basiswortschatz in Spanisch verfügen (Spanisch lernen, aber wie?). Dieser sollte aber so schnell wie möglich erweitert werden. Um wichtige Behördengänge zu tätigen, muss man Spanisch sprechen können. Mit Englisch kommt man in Spanien nicht weit. Die meisten Beamten sprechen ausschließlich Spanisch. Auch Lieferanten und Großhändler besitzen nur selten ausländische Sprachkenntnisse. Auf Mallorca herrschen in Sachen Sprachen sogar andere Voraussetzungen als in anderen Landesteilen Spaniens. Siehe dazu auch Auswandern nach Mallorca.

über mich

Rainer Hellstern

Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier Beiträge rund um die Themen Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Mehr über mich.

1 Kommentar bei “Selbstständig machen in Spanien: Auswandern als Existenzgründer”

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