Rente im Ausland: Aufenthaltsgenehmigung und Visum

Rainer HellsternRente im AuslandKommentar verfassen

Rentner die in ein anderes EU-Land ziehen, benötigen hierfür keine spezielle Aufenthaltsgenehmigung/ Visum. Anders verhält es sich bei außereuropäischen Zielen. Viele Länder verlangen einen Nachweis, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen:

Wer beispielsweise seinen Ruhestand in Südafrika verbringen möchte, muss eine monatliche Rente von 2.000 Euro nachweisen.

In Australien müssen Rentner über ein erhebliches Vermögen (750.000 AUD) verfügen und sich für ein das Investor Retirement Visa bewerben.

In Thailand müssen Rentner eine Monatsrente von 65.000 Bath (ca. 1.770) Euro nachweisen. Ansonsten müssen Sie nach 90 Tagen wieder ausreisen. Viele Rentner mit niedriger Rente lassen sich davon aber nicht abschrecken und reisen alle 90 Tage kurz in ein Nachbarland (sogenannter Visa Run).

Rentner können nur dauerhaft in der USA leben, wenn Sie eine Greencard besitzen. Daran ändert auch ein Immobilienbesitz nichts. Ohne Greencard kann man sich mit einem Touristenvisum für höchstens 3 Monate am Stück in den USA aufhalten. Ein Besuchervisum, welches man nur mit Einladung erhält, ist höchstens für 6 Monate gültig.

über mich

Rainer Hellstern

Wer schreibt denn hier? Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier im Blog Beiträge rund um die Themenfelder Arbeiten, Leben und Rente im Ausland. Du findest hier Informationsmaterial zu über 50 Auswanderungzielen weltweit!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.