Im Pflegefall entstehen hohe Kosten, die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt diese allerdings nur zum Teil. Ist die eigene Rente zu niedrig, muss zunächst das Ersparte aufgebraucht werden, ergänzend sind die eigenen Kinder unterhaltspflichtig. Verfügen auch diese nicht über ausreichend finanzielle Mittel, muss der Staat einspringen. Wer im Alter nicht zum Sozialhilfeempfänger werden möchte, sollte daher über eine private Vorsorge nachdenken. Versicherer bieten hierfür spezielle Pflege-Tagegeldversicherungen an. Bei der Pflege-Tagegeldversicherung wird in Abhängigkeit von der jeweiligen Pflegestufe (1-3) im Pflegefall ein vereinbarter Tagessatz ausbezahlt. Je nach vereinbartem Tarif kann dieser Tagessatz ausreichen, die Kostenlücke ganz oder teilweise zu schließen.

Wie groß ist die Versorgungslücke?

Der Eigenanteil im Pflegefall beträgt je nach Pflegestufe zwischen 1500 – 1900 Euro. Die Kosten werden aufgrund der Inflation, demografischen Wandels etc.… künftig weiter steigen. Bereits heute schaffen es immer weniger Rentner, den Eigenanteil komplett aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Der Weg in die Altersarmut ist vorprogrammiert:

Pflegestufe Durchschnittliche monatliche Kosten für ein Pflegeheim Anteil der gesetzlichen Pflegeversicherung Eigenanteil
Stufe I (erheblich Pflegebedürftig) 2.538 Euro 1.023 Euro 1.515 Euro
Stufe II (schwer Pflegebedürftig) 2.965 Euro 1.279 Euro 1.686 Euro
Stufe III (schwerst Pflegebedürftig) 3.485 Euro 1.550 Euro 1.935 Euro

Quelle: Statistisches Bundesamt am Beispiel Baden-Württemberg

Wieviel kostet eine Pflege-Tagegeldversicherung?

Günstige Versicherungstarife sind bereits ab 10 Euro monatlich erhältlich, decken dann aber nur einen Teil der Finanzierungslücke (ca. 600 Euro bei Pflegestufe III). Wer die Versorgungslücke weitgehend schließen möchte, muss mit einem monatlichen Finanzierungsaufwand von 30-90 Euro rechnen. Je höher das Alter bei Abschluss, desto höher die Kosten. Versicherer dürfen die Beiträge bei Schwierigkeiten auch erhöhen, was aufgrund des demografischen Wandels durchaus zu erwarten ist!

Wichtig: Leistungen für Demenzkranke

Demenzkranke mit eingeschränkter Alltagskompetenz werden der Pflegestufe 0 zugeordnet und erhalten deutlich niedrigere staatliche Leistungen als beispielsweise Patienten der Pflegestufe I. Da Personen mit Demenz oft nicht alleine gelassen werden können, kann die Betreuung bei der Stufe 0 aber genauso viel kosten wie bei Stufe I. Beim Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sollte daher auch der Demenzfall abgesichert werden.

Vorsicht: Beiträge laufen auch im Pflegefall weiter

Bei einigen Versicherungstarifen müssen die Beiträge auch im Pflegefall weitergezahlt werden, bei anderen Versicherungen entfällt dann der Beitrag. Letzteres ist natürlich besser, schließlich können die Beiträge vom Versicherer erhöht werden, dass die Leistungen nicht mehr zur Pflege ausreichen!

Wartezeit beachten

Es gibt Versicherungstarife, bei denen in den ersten Jahren kein Anspruch auf Leistungen besteht (bis zu 5 Jahre). Achten Sie daher aufs Kleingedruckte!

Staatliche Zulagen (sogenannte Pflege-Bahr)

Bei der privaten Pflegeversicherung ist eine staatliche Förderung von fünf Euro Zulage pro Monat möglich. Die staatliche Förderung ist möglich, wenn der Beitrag der Pflegetagesgeldversicherung bei mindestens 10 Euro monatlich liegt.

  • Vorteil

Bei den Bahr-Tarifen dürfen Versicherer keine Gesundheitsprüfung verlangen. Vor allem für ältere Menschen & Menschen mit Vorerkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck ist dies von Vorteil. Versicherer dürfen diese Kunden nicht ablehnen bzw. Risikozuschläge verlangen.

  • Nachteil

Bei den Bahr-Tarifen liegt die maximale Leistung in der Regel zwischen 600-700 Euro, während der Eigenanteil bei der Pflegestufe III bis zu 1.900 Euro betragen kann. Die Leistungen sind in der Regel niedriger als bei ungeförderten Tarifen. Wenn sich künftig viele Kranke aufgrund der fehlenden Gesundheitsprüfung für Bahr-Tarife entscheiden, können die Beiträge stärker steigen als bei den ungeförderten Tarifen.

  • Fazit

Pflege-Bahr ist vor allem für Menschen im hohen Alter / mit Vorerkrankungen geeignet, die ansonsten keinen anderen Vertrag bekommen. Bei den Bahr-Tarifen sollte man auch unbedingt die Wartezeit beachten, diese ist häufig länger als bei den ungeförderten Tarifen (bis zu 5 Jahre).

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