Da keine Fluggesellschaft gerne mit leeren Plätzen fliegt und erfahrungs- gemäß immer ein paar Passagiere kurzfristig nicht erscheinen ist es bei Fluggesellschaften gängige Praxis mehr Plätze zu verkaufen als im Flieger eigentlich vorhanden sind. Erscheinen dann wieder erwartend doch mehr Passagiere zum Check-In, hat die Fluggesellschaft ein Problem bzw. eine Flugüberbuchung. Da es im Flieger leider keine Stehplätze gibt, muss ein Teil der Passagiere dann vertröstet bzw. auf einen späteren Flug umgebucht werden.
Wer frühzeitig zum Check-In erscheint, wird kaum etwas von der Überbuchung bemerken, den es gilt wer zuerst kommt kriegt auch zuerst einen Platz im Flieger zugewiesen. Es kann aber vorkommen, dass die Fluggesellschaft nachträglich bei Ihnen anfragt, ob Sie gegen eine finanzielle Kompensation bereit sind, ihren Flug auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Betroffen sind Passagiere, die erst spät am Check-in Schalter erscheinen. Diese müssen dann auf einen späteren Flieger warten oder werden wie ich kürzlich auf einen in der nähe des eigentlichen Zielflughafens liegenden Flughafen umgebucht und von dort dann per Ground Transport (Zug, Bus, Taxi) zum eigentlichen Ziel gebracht. Dadurch wurde bei mir aus einem geplanten 4 Stundenflug ein 15 stündiger Transfer (inklusive Hotelübernachtung), was sich zunächst erstmal sehr abschreckend anhört.
Allerdings ist mit der Überbuchung auch eine finanzielle Entschädigung verbunden die zwischen 250 und 600 Euro liegt. Eine entsprechende Regelung der Europäischen Union gilt seit 2005 sowohl für Linienflüge, Billigflüge als auch für Charter bzw. Pauschalreisen die von einem EU Flughafen starten bzw. von EU Fluggesellschaften durchgeführt werden.Die Höhe der Ausgleichszahlung ist abhängig von der Flugdistanz. Für Langstreckenflüge sind 600 Euro vorgesehen, Mittelstrecke bis 3500km 400 Euro und für kurze Strecken unter 1500km gibts noch 150 Euro. Neben den Entschädigungskosten können weitere Kosten wie z. B. Hotelübernachtung, Essen, Taxifahrten entstehen, welche ebenfalls von der Fluggesellschaft zu tragen sind.
Tipp: Wer es nicht allzu eilig hat am Flugziel anzukommen, sollte vor dem Check-In mal ein wenig trödeln 🙂
Aber Vorsicht: Zulange zu warten ist ebenfalls schlecht. Ist der Check-In Schalter bereits geschlossen, gibt es keine Ausgleichszahlung!!!!