Arbeitsvisum für Brasilien

Rainer HellsternArbeiten im AuslandKommentar verfassen

Brasilien gilt als ein Land mit guten wirtschaftlichen Perspektiven. Entsprechend steigt auch das Interesse deutscher Auswanderer. Doch welche Voraussetzungen müssen Arbeitnehmer erfüllen und welche Dokumente müssen eingereicht werden, damit Brasilien ein Arbeitsvisum erteilt? Interessierte haben in Prinzip zwei Möglichkeiten, wobei die Voraussetzungen höchst unterschiedlich sind:

Zeitvisa / Temporäres Arbeitsvisum

Das befristete Zeitvisa ist für Fach- und Führungskräfte, Lehrer, Wissenschaftler aber auch für Studenten und Praktikanten vorgesehen.  Die maximale Aufenthaltsdauer beim temporären Zeitvisa beträgt zwei Jahre, kann aber bei Bedarf um weitere 2 Jahre verlängert werden:

  • Antrag auf Arbeitserlaubnis: Sofern man eine Jobzusage bei einem brasilianischen Unternehmen bzw. Tochterfirma eines Deutschen Unternehmens in Brasilien erhalten hat, muss Unternehmen den Antrag auf eine Arbeitserlaubnis beim zuständigen Arbeitsministerium (MTE) in Brasília stellen.
  • Notwendige Dokumente: Fachkräfte müssen die Qualifikation nachweisen. Dazu gehört der Nachweis des Hochschulabschlusses sowie Bestätigung der Arbeitserfahrung im entsprechenden Gebiet durch die Vorlage bisheriger Arbeitsverträge (mindestens 1 Jahr). Ohne Hochschulabschluss muss eine mindestens neunjährige Schulausbildung sowie zwei Jahre Arbeitserfahrung nachgewiesen werden. Unterlagen müssen von einem Notar beglaubigt und von der brasilianischen Botschaft/Konsulat bestätigt werden.
  • Einheimische Bewerber haben Vorrang: Wie in vielen anderen Ländern auch haben einheimische Arbeitnehmer Vorrang bei der Stellenvergabe. Im Rahmen des Visaverfahrens muss das Unternehmen daher begründen, warum keine brasilianischen Arbeitnehmer für die Stelle in Frage kommen. Bei hoch spezialisierten Fachkräften ist dies in der Regel aber kein Problem, schließlich herrscht auch in Brasilien Fachkräftemangel.
  • Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung: Der Arbeitnehmer muss den Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beim nächsten brasilianischen Konsulat / Botschaft in Deutschland stellen. Hierfür benötigte Dokumente sind der Reisepass und ein Führungszeugnis, welches nicht älter als 90 Tage ist.

Dauervisum / Visum für Selbstständige & Gründer

Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung können ein Dauervisum beantragen. Auch für Selbstständige & Gründer, die nach Brasilien auswandern möchten, ist dieses Visum prinzipiell geeignet. Voraussetzung ist allerdings eine Investition von mindestens 600.000 Reais (ca. 225.000 Euro). Bei mehreren Geschäftsführern muss die Investition entsprechend erhöht werden. Wer die Summe nicht aufbringen kann, kann alternativ 150.000,- Reais investieren, muss dann aber innerhalb von zwei Jahren 10 neue Arbeitsplätze für Brasilianer schaffen. Der Prozess ist äußerst komplex, so dass man zur Unterstützung einen brasilianischen Visa-Spezialisten mit einbeziehen sollte. Familienmitglieder können in den Visumsantrag mit einbezogen werden.

Mehr Details zu den Visamöglichkeiten findet man bei der Deutsch-Brasilianischen Handelskammer .

 

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