Steuerparadies Schweiz: Niedrige Abgaben im Vergleich zu Deutschland

Rainer HellsternSchweiz3 Kommentare

Deutschland vs Schweiz - Lohnvergleich

2016 hat gerade erst begonnen. Für die Steuerzahler in Deutschland gibt es leider auch in diesem Jahr keinen Grund zum Aufatmen. Die Steuer- und Abgabenlast bleibt hoch. Laut einer OECD-Statistik fließt bei den Besserverdienern (und insbesondere Singles) beinahe die Hälfte des Gehalts an den Staat und die Sozialversicherung (49,3 Prozent). D.h. hierzulande arbeitet man das erste halbe Jahr nur für den Staat und das zweite Halbjahr für sich selbst. Die Schweiz schneidet in dem OECD Vergleich sehr viel besser ab, nur ca. 22 Prozent vom Einkommen fließt dort an den Staat. An welcher Stelle der Schweizer Staat weniger tief in die Taschen seiner Bürger greift, zeige ich nun:

Einkommenssteuer

In beiden Ländern gilt, je höher die Einkünfte, desto höher der persönliche Steuersatz (sogenannte Steuerprogression).

In Deutschland wird der Spitzensteuersatz von 42 Prozent bereits ab einem jährlichen Einkommen von 52.882 Euro erreicht. Allerdings gibt es einen weiteren Steuersatz, der gemeinhin als Reichensteuer bekannt ist. Ab 250.731 Euro steigt der Steuersatz in Deutschland auf 45 Prozent.

In der Schweiz gibt es im Gegensatz zu Deutschland keine einheitliche Steuerbelastung. Sowohl der Bund, die Kantone und Gemeinden erheben von den Bürgern Einkommenssteuer. Der Spitzensteuersatz in der Schweiz auf Bundesebene liegt bei nur 11,5 Prozent. Erforderlich ist hierfür ein Jahreseinkommen von über 843.000 CHF (für Verheiratete).

In der Schweiz kommen dann noch Steuern auf Kantons- und Gemeindeebene dazu. Kantone und Gemeinden stehen untereinander im harten Steuerwettbewerb und haben die Steuern in den letzten Jahren zum Teil massiv gesenkt. Damit versuchen sie Unternehmen und wohlhabende Bürger aus der Schweiz (und anderen Ländern) anzulocken. Bekannt für niedrige Steuersätze ist insbesondere der Kanton Zug, wo die Einkommenssteuer in vielen Fällen im niedrigen einstelligen Bereich liegt. Am meisten wird in den Kantonen Neuenburg, Jura und Bern verlangt, Zürich liegt im Mittelfeld. Eine sehr gute Übersicht zu den kantonalen und Gemeindesteuern liefert der Tagesanzeiger:

Steuerbelastung im schweizweiten Vergleich
Steuerbelastung im schweizweiten Vergleich

Schweizer Bürger bezahlen die Steuern übrigens erst nach Ende des Jahres, während die Einkommenssteuer von in der Schweiz tätigen Ausländern (mit Aufenthaltsbewilligung B) direkt vom Arbeitgeber abgeführt wird und dann als “Quellensteuer” bezeichnet wird.

Sozialabgaben

Die größten Posten bei den Sozialabgaben sind in beiden Ländern die Kranken- und Rentenversicherung.

Krankenversicherung

In Deutschland werden 14,6% des Bruttolohns an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Versicherungsprämie (7,3%). Hinzu kommt dann noch ein Krankenversicherungs-Zusatzbeitrag (oft 0,9%), den der Arbeitnehmer alleine tragen muss. Ab einer gewissen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2015: 54.900 Euro), können sich Arbeitnehmer privat Krankenversichern.

Die Krankenversicherung ist auch in der Schweiz verpflichtend. Allerdings teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Versicherungsprämie nicht. Die obligatorische Krankenkasse in der Schweiz funktioniert ähnlich wie eine private Krankenversicherung in Deutschland. Arbeitnehmer müssen die Versicherung komplett selbst bezahlen und können aus knapp 100 Versicherungsgesellschaften wählen. Die Beiträgssätze sind abhängig von Tarif, Modell und Kasse. Bei einem Durchschnittsgehalt von 6.000 CHF sollte man mit mit monatlichen Kosten von 300 – 400 CHF für die Krankenversicherung rechnen. Bei der Auswahl der Versicherung sollte insbesondere auf den “Eigenanteil” geachtet werden. Die Selbstbeteiligung (Franchise + Selbstbehalt) kann bei Behandlungen bis zu 1.000 CHF jährlich betragen. Wer bereit ist eine hohe Franchise zu zahlen, kann eine Krankenversicherung für unter 200 CHF im Monat abschließen.

Rentenversicherung

In Deutschland werden bei Angestellten 18,7 Prozent des Bruttolohns an die Rentenversicherung abgeführt, wobei auch hier die Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Daneben gibt es für Arbeitnehmer noch Möglichkeiten sich privat abzusichern (z.B. Riester-Rente, betriebliche Altersvorsorge). Diese sind allerdings nicht verpflichtend.

Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem sogenannten Drei-Säulen-Model:

1. Säule ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), welche den Existenzbedarf im Alter decken soll. Dabei handelt es sich um ein umlagefinanziertes Rentensystem, in welches die gesamte Bevölkerung ohne Ausnahme einzahlen muss. Anders als in Deutschland müssen in der Schweiz auch Selbstständige, Beamte und Hausfrauen Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen. Die Höhe der Beiträge ist allerdings gedeckelt, die Maximalrente ebenfalls. Wer durchgängig eingezahlt hat, erhält aktuell eine monatliche Altersrente von mindestens CHF 1.175 und höchstens CHF 2.350.

2. Säule sind die Pensionskassen. Ab einem Einkommen von CHF 21.150 jährlich ist jeder Arbeitnehmer verpflichtet in die Pensionskassen einzuzahlen. Die Versicherungsbeiträge werden am Kapitalmarkt angelegt und wie beim klassischen Sparen wird vom Sparer ein Vermögen angehäuft.

3. Säule ist die private Altersvorsorge, welche steuerlich begünstigt ist, aber nicht verpflichtend ist.

Sonstige Abgaben

In Deutschland existiert noch die Pflegeversicherung. Der Beitragssatz liegt 2015 bei 2,35 Prozent des versicherungspflichtigen Einkommens. Auch hier teilen sich Arbeitgeber / Arbeitnehmer die Beiträge.

In beiden Ländern gibt es die Arbeislosenversicherung, welche in der Schweiz als ALV-Beitrag bezeichnet wird.

In der Schweiz gibt es noch den NBU-Beitrag. Die Nichtberufsunfallversicherung muss vom Arbeitnehmer getragen werden, während der Arbeitgeber die Berufsunfallversicherung übernimmt.

In Deutschland gibt es noch den Solidaritätszuschlag für die neuen Bundesländer.

Beispiel: Abgaben im Vergleich

Im Folgenden einige Beispiele, mit welchen Abzügen Arbeitnehmer in den beiden Ländern zu rechnen haben. Beachten sollte man hierbei allerdings, dass ein direkter Abgabenvergleich sehr schwierig ist, da die Löhne in der Schweiz im Durchschnitt weit höher sind als in Deutschland. Mit einem durchschnittlichen deutschen Lohn könnte man in der Schweiz aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten nicht leben, bzw. würde vielerorts am Rande des Existenzminimums leben.

Angestellter, ledig, ohne Kinder
Deutschland SchweizZürich IZürich II
Bruttolohn42.000 EuroBruttolohn45.000 CHF (~42.000 Euro)73.416 CHF
(~ 67.504 Euro)
Sozialabgaben8.599 EuroSozialabgaben9.794 CHF
18.336 CHF
Rentenversicherung 3.927 EuroAHV-Beitrag2.316 CHF3.780 CHF
Arbeitslosen-versicherung630 EuroALV-Beitrag492 CHF 804 CHF
Krankenversicherung3.444 EuroKrankenversicherung2.400 CHF3.600 CHF
Pflegeversicherung 598 EuroNBU Beitrag648 CHF 1.065 CHF
  Pensionskasse1.884 CHF 3.360 CHF
Steuern7.453 EuroSteuern1.800 CHF
5.400 CHF
Lohnsteuer 7.065 EuroQuellensteuer1.800 CHF5.400 CHF
Solidaritätszuschlag388 Euro   
Nettolohn25.946 EuroNettolohn33.406 CHF49.680 CHF

Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Quelle: www.lohncomputer.ch

3 Kommentare bei “Steuerparadies Schweiz: Niedrige Abgaben im Vergleich zu Deutschland”

  1. Die Schweiz ist und bleibt einfach ein Traum für alle Deutschen. Da kann man sagen, was man will :). Allerdings darf man auch nicht vergessen, dass das Leben dort viel teurer ist. Damit bleibt den Bürgern auch nicht viel mehr Geld übrig am Ende des Monats.

  2. Zu erwähnen hätte ich noch, dass der Solidaritätszuschlag für den “Wiederaufbau in Ostdeutschland” erhoben wurde. Was viele in den alten Bundesländern nicht wissen!!: Zahlen müssen diesen alle Arbeitnehmer/innen, sowohl in den alten, wie auch in den neuen Bundesländern.

  3. die Einkommen in der Schweiz sind durchschnittlich SF 5.500,00/Monat
    daher bleibt den Schweizern viel mehr + der Konsum ist viel höher als in anderen Ländern, das macht die Wirtschaft so stark !
    die Schweiz ist das einzige Land mit direkter Demokratie wo die Politiker immer zuerst die Bürger fragen müssen und sind per Gesetz dann zur Umsetzung verpflichtet !
    dadurch ist die Gesellschaft eine Einheit, nicht so gespalten wie in den EU-Ländern !

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