Rürup-Rente im Ausland beziehen

Rainer HellsternRente im AuslandKommentar verfassen

am Strand in Florida

Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) richtet sich primär an Personen, die nicht der allgemeinen Versicherungspflicht in Deutschland unterliegen. Dazu zählen insbesondere Selbstständige und Freiberufler, aber auch gutverdienende Angestellte können damit fürs Alter vorsorgen. Der Bezug der Rürup-Rente im Ausland ist unproblematisch. Im Gegensatz zur Riester-Rente erhalten Sparer nämlich während der Ansparphase keine staatlichen Zulagen, die bei einer Auswanderung unter Umständen zurückgezahlt werden müssen. Bei Rürup werden lediglich Steuervorteile gewährt und diese bleiben auch im Rentenalter erhalten.


Die Rürup-Rente im Überblick

In die Rürup-Rente eingezahlte Beiträge können jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 22.172 Euro (ledige Personen) und 44.344 Euro (Verheiratete) steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.[1] Die Rürup Rente bietet vor allem Gutverdienern Möglichkeiten die Steuerlast deutlich zu senken. Die Rürup-Rente zählt für Selbstständige zur Basisversorgung und wird genau wie die gesetzliche Rentenversicherung (bei Angestellten) nachgelagert versteuert. D.h. während des aktiven Berufslebens wird die Rürup-Rente steuerlich gefördert und im Alter werden die daraus resultierenden Renteneinnahmen besteuert.

Die Rürup Rente im Ausland beziehen

Anders als bei der Riester-Rente gibt es bei Rürup keine staatlichen Zulagen, sondern lediglich „steuerliche Vorteile“. Laut Einkommensgesetz (§ 10 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG)[2] bleibt dieser Sonderausgabenabzug auch im Alter erhalten, sofern die Beträge an ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in der EU/EWR gezahlt wurden und das Unternehmen die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb im Inland hat.

Mögliche Besteuerung im Ausland beachten

Für Auslandsrentner stellt sich lediglich die Frage, in welchem Land für die Rürup Rente die Steuern zu zahlen sind. Für Auslandsrentner kann eine Steuerpflicht sowohl im In- als auch im Ausland anfallen. Entscheidend ist beim Thema Besteuerung, ob das Zielland ein Doppelbesteuerungskommen mit Deutschland geschlossen hat. Dies ist beispielsweise bei Ländern wie der USA der Fall. Rentner, die in den USA leben, werden direkt im Wohnsitzland versteuert (sogenanntes Wohnsitzprinzip). Die Doppelbesteuerungsabkommen können allerdings von Land zu Land stark abweichen, so dass je nach Zielland auch Teile der Rente in Deutschland versteuert werden müssen. Prüfen Sie vor der Auswanderung daher unbedingt den Einzelfall. Wenn ein Rentner den Wohnsitz in Deutschland behält, wird die Rente in Deutschland versteuert.

[1] Ansparphase bei der Rürup-Rente: http://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCrup-Rente#Ansparphase

[2] Einkommenssteuergesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html

über mich

Rainer Hellstern

Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier Beiträge rund um die Themen Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Mehr über mich.

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