Kindergeld im Ausland: Die großzügigsten Länder im Vergleich

Rainer HellsternLänder12 Kommentare

Gibt es Kindergeld im Ausland?

Grundsätzlich erhält in Deutschland jede Familie bis einschließlich zum 18. Lebensjahr des Kindes Kindergeld. Das Kindergeld kann sogar bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängert werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet oder studiert. Aber was wird aus dem Kindergeld, wenn man auswandert? Wird deutsches Kindergeld auch im Ausland gezahlt oder greifen dann die Bestimmungen des neuen Wohnsitzlandes? Und welche Länder sind hinsichtlich Kindergeld besonders großzügig? Hier geben wir die Antwort darauf.

Kindergeld in Deutschland

Wenn Sie und Ihr Kind in Deutschland wohnen, das Kind in Ihrem Haushalt lebt und regelmäßig von Ihnen versorgt wird, haben Sie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Anspruch auf Kindergeld. Wenn das Kind darüber hinaus zur Schule geht, eine Ausbildung absolviert oder studiert, ist sogar eine Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr möglich. Seit Januar 2023 erhalten Eltern vom Staat monatlich 250 Euro pro Kind. Davor gab es unterschiedlich hohe Beträge, je nachdem wie viele Kinder man hat. Diese Staffelung gibt es nun nicht mehr. Quelle: § 6 Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

Kindergeld für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Doch was passiert, wenn die Familie auswandert? Wird Kindergeld auch bei einem Wohnsitz im Ausland gezahlt?

Anspruch auf deutsches Kindergeld haben Eltern mit Kindern nach dem Umzug ins Ausland in der Regel nicht mehr. Kindergeld wird vorrangig in dem Land bezahlt, in dem die Eltern erwerbstätig sind und Steuern zahlen.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass der Bezug von Kindergeld an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden ist. Das ist aber nicht der Fall. Bei Kindergeld handelt es sich um eine Steuerleistung. Unberechtigterweise bezogenes Kindergeld gilt daher als Steuerhinterziehung und es drohen neben der Rückforderung des Geldes empfindliche Strafen. Daher sollte man den Umzug ins Ausland umgehend der Familienkasse mitteilen.

Nur in ganz wenigen Ausnahmefällen wird weiterhin Kindergeld an im Ausland lebende Eltern gezahlt. Eltern können weiterhin Kindergeld aus Deutschland beziehen, wenn sie im Ausland leben, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.

In Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind gemäß § 1 Einkommensteuergesetz natürliche Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Personen werden die gesamten Einkünfte, egal ob diese im Inland oder im Ausland erwirtschaftet werden, in Deutschland versteuert.

Da für die meisten Auswanderer der Wohnsitz /gewöhnliche Aufenthalt nicht mehr in Deutschland liegt, wird das Kindergeld nach dem Umzug wegfallen.

Es gibt eine Sonderregelung für deutsche Auslandsbedienstete, wenn diese zwar nicht in Deutschland leben, aber der Arbeitslohn aus einer inländischen bzw. öffentlichen Kasse (Bund, Länder, Kommunen) stammt. Beispiele hierfür sind Beamte, die in einer staatlichen Einrichtung außerhalb Deutschlands arbeiten (z. B. Botschaftsmitarbeiter, Diplomaten, NATO-Mitarbeiter).

Auf Antrag werden außerdem natürliche Personen als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt, wenn sie zwar keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, aber inländische Einkünfte (im Sinne des § 49 Einkommensteuergesetz) besitzen. Allerdings gilt dies nur, wenn die Einkünfte im Kalenderjahr zu mindestens 90 Prozent der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Beispiele hierfür sind Auslandsrentner mit Rentenansprüchen in Deutschland, Entwicklungshelfer oder Missionare.

Grenzüberschreitende Fälle in Europa

Kompliziert wird das Thema Kindergeld bei grenzüberschreitenden Fällen (sogenannte Grenzgänger) innerhalb der Europäischen Union, des europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen) und der Schweiz. Betroffen sind Personen, die im Ausland wohnen und deren Kinder dort zur Schule gehen, aber in Deutschland berufstätig sind (und umgekehrt). Grundsätzlich bestünde dann nämlich Anspruch auf Kindergeld in mehreren Ländern. In diesen Fällen ist europäisches Recht vor nationalen Vorschriften zu beachten und hier gilt das Vorrangigkeitsprinzip: Vorrangig zuständig fürs Kindergeld ist dann der Staat, in dem eine Beschäftigung / Erwerbstätigkeit ausgeführt wird. Erst danach ist der Staat zuständig, in dem das Kind wohnt. Quelle: Merkblatt Kindergeld bei grenzüberschreitenden Fällen der Arbeitsagentur / Stand Dezember 2019

EU-Länder EWR-Länder & Schweiz
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien & Nordirland
Irland
Italien
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Zypern
Island
Liechtenstein
Norwegen
Schweiz

Noch komplizierter wird es, wenn die Eltern in verschiedenen EU- bzw. EWR-Ländern arbeiten. Beispielsweise lebt ein Elternteil in Deutschland und das andere Elternteil lebt im Ausland. Dann ist das Land, in dem das Kind lebt, vorrangig für das Kindergeld zuständig. Ist das Kindergeld dort allerdings niedriger, zahlt das Land, in dem das andere Elternteil arbeitet, den Differenzbetrag.

Kindergeld im Auslandsjahr

Das Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ausgezahlt werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung befindet oder studiert. Daher stellt sich natürlich die Frage, welche Auswirkungen ein Studium, Praktikum oder Freiwilligendienst im Ausland auf das Kindergeld hat.

Auslandssemester: Unproblematisch sind 1 oder 2 Semester an einer Hochschule im Ausland. Das Kindergeld wird weiterhin gezahlt. Sofern das gesamte Studium an einer ausländischen Hochschule absolviert werden soll (Erststudium), muss nachgewiesen werden, dass weiterhin eine Bindung nach Deutschland besteht (z. B. regelmäßige Heimatbesuche).

Praktikum im Ausland: Hier gelten die gleichen Regeln wie bei einem Praktikum in Deutschland. Wenn im Rahmen des Praktikums Fertigkeiten und Kenntnisse für die Berufsausbildung vermittelt werden, besteht der Anspruch auf Kindergeld weiterhin. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Hochschulausbildung vorgesehen ist.

Freiwilligendienst: Bei einem freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) im Ausland wird weiterhin Kindergeld gezahlt.

Kindergeld in Europa

Lebt und arbeitet man im europäischen Ausland, sind die Kindergeld-Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten. Die Kindergeldsituation in Deutschland ist mit der Situation international nicht einfach zu vergleichen. Zum Teil gibt es eine Staffelung nach der Anzahl der Kinder. In anderen Ländern wird für jedes Kind gleich viel bezahlt. Zum Teil hängt das Kindergeld auch von der familiären Situation (z. B. verheiratete Eltern oder alleinerziehend?) und dem Jahreseinkommen der Eltern ab. Auch die Altershöchstgrenzen variieren von Land zu Land. Häufig wird das Kindergeld aber bis zu einem Alter von 16 bis 19 Jahren bezahlt. In Frankreich gibt es beispielsweise erst ab dem zweiten Kind Kindergeld. In Spanien erhalten Kinder mit Behinderung mehr und länger Kindergeld. Allgemein lässt sich sagen, dass in Luxemburg (265 Euro monatlich), Deutschland (250 Euro) und der Schweiz am meisten Kindergeld gezahlt wird. Europaweit gibt es ein sehr starkes Gefälle, das Schlusslicht bildet Griechenland mit nur knapp 6 Euro Kindergeld pro Kind im Monat.

Länder:

LandKindergeld pro Monat und KindKommentar
Luxemburg265 Euro
Deutschland250 Euro
Schweiz190 – 380 EuroDie Familienzulage in der Schweiz ist von Kanton zu Kanton verschieden.
Dänemark145 Euro (Kinder 0-3 Jahre)
131 Euro (Kinder 3-7 Jahre)
103 Euro (Kinder 7-18 Jahre
Kindergeld ist Altersabhängig
Irland140 Euro
Norwegen129 Euro
Polen109 EuroWird Anfang 2024 auf 175 Euro (800 Zloty) pro Kind erhöht
Schweden125 Euro (1 Kind)2 Kinder: 266 Euro, 3 Kinder: 449 Euro, 4 Kinder: 676 Euro, jedes weitere Kind: 251 Euro
Frankreich120 Euro (ab dem zweiten Kind)3 Kinder: 274,47 Euro, 4 Kinder: 428,62 Euro, 5 Kinder:
582,77 Euro, jedes weitere Kind: 154,15 Euro
Island115,25 Euro (verheiratete Eltern)191,92 Euro (alleinerziehende Eltern)
Großbritannien105 Euro (1 Kind)jedes weitere Kind: 70 Euro
Österreich120,60 Euro (Kinder 0-3 Jahre)
129 Euro (Kinder 3-10 Jahre)
149,70 Euro (Kinder 10-19 Jahre)
Italien0 bis 250 EuroKindergeld ist abhängig vom Jahreseinkommen der Eltern: Einkommen bis 11.422,98 Euro: 250 Euro Kindergeld,
Einkommen bis 30.403,39 Euro: 38,65 Euro Kindergeld,
Einkommen ab 43.962,05 Euro: kein Kindergeld
Spanien24,25 Euro
Türkei10 Euro
Griechenland5,87 Euro

Einen sehr schönen tabellarischen Vergleich über die Kindergeldhöhe findet man auch bei Wikipedia.

Kindergeld weltweit

In vielen Ländern außerhalb Europas ist der Sozialstaat weit weniger ausgebaut. Entsprechend gibt es häufig gar kein Kindergeld. Beliebte Auswanderungsziele wie Australien und Kanada erhalten Familien mit Kindern ebenfalls staatliche Unterstützung, in Neuseeland und den USA gibt es Steuererleichterungen für Eltern:

  • Australien: Kindergeld (Child Care Benefits) ist einkommensabhängig. Auswanderer benötigen zudem die Permanent Residence.
  • Kanada: Child Tax Benefit (CCTB) für Kinder unter 18 Jahren (Basissatz von 106 CAD). Die exakte Höhe des Kindergelds ist abhängig von der Provinz, Alter des Kindes und der Höhe des Verdienstes der Eltern.
  • Neuseeland: In Neuseeland erhalten Eltern Steuergutschriften (Working For Families Tax Credits). Die Anspruchsberechtigung hängt von der Art der Arbeit und der Höhe des Einkommens ab.
  • USA: Zwar gibt es in den USA kein Kindergeld, allerdings können Eltern über den sog. Child Tax Credit die Steuerlast um bis zu 2000 Euro pro Jahr senken.
über mich

Rainer Hellstern

Mein Name ist Rainer und ich bin Gründer und Autor des Auswandern Handbuchs. Seit 2008 verfasse ich hier Beiträge rund um die Themen Arbeit, Leben und Rente im Ausland. Mehr über mich.

12 Kommentare bei “Kindergeld im Ausland: Die großzügigsten Länder im Vergleich”

  1. Es ist unverständlich, dass Deutschland Kindergeld für Kinder zahlt, von denen man nicht mal weiß, ob sie überhaupt existieren. Egal, wir haben es ja. Dem Betrug ist hier Tür und Tor geöffnet. Viele Osteuropäer lassen sich die Kinder ihrer Verwandten mit eintragen. Was ein Kind “einbringt” verdient in manchen dieser Länder nicht mal ein Lehrer.
    Im Gegenzug zieht man Rentern, die ihr Leben lang in Deutslchand Steuern und Sozialabgaben gezahlt haben, jede Rentenerhöhung von der Grundsicherung ab, obwohl sich die Lebenshaltungskosten dauernd erhöhen. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen die AfD wählen.

  2. Das es in den USA kein Kindergeld gibt ist nicht ganz richtig. Es gibt den sog. Child tax credit. Bis 2017 waren das $1000 im Jahr (reduziert ab einer bestimmten Einkommensgrenze) pro qualifiziertem Kind (als Steuergutschrift). Ab 2018 sind es $2000.

  3. Hallo Ulf,
    vielen Dank für den Hinweis zum Child tax credit. ich habe diesen ergänzt!
    Viele Grüße
    Rainer

  4. Hallo, ich lebe seit vielen Jahren in Canada, habe alle meine Kinder (7 an der Zahl) hier zur Welt gebracht und bekomme auch für jedes von ihnen Child Tax Benefits. Ich habe noch von keinem Land gehört, das so kinderfreundlich ist, wie Canada. Aber das nur nebenbei. Wegen dem Kindergeld in Canada wollte ich nur kurz mitteilen, dass wir über $400 pro Kind im Monat bekommen. Wir sind dem Government von Herzen dankbar, denn mein Mann verdient nicht viel und die Lebenshaltungskosten sind sehr hoch.
    Kurz zu Deutschland: würde der Staat auf die Menschen Acht geben, die Deutschland zu seiner Zeit überhaupt soweit aufgebaut haben, dass es heute existiert, würde es dem Land um einiges besser gehen! “Vor einem grauen Haupt sollst du dich verneigen”.
    Aber man sorgt lieber für “im Ausland lebende Kinder” von denen man nicht weiß, ob es die wirklich gibt, anstatt den alten Menschen ihren wohlverdienten Lebensabend etwas zu versüßen. Schade. Deutschland ist leider nicht mehr das, was es mal war und es geht rapide bergab.:-(

  5. Ja die Oststaaten leben billiger. man regt sich auf , das es ungerecht ist wenn sie die höhe vom Kindergeld nicht bekommen.. Ja und in Österreich ist das erst recht ungerecht wenn die anderen eine gleich hohe K.beihilfe bekommen den unsere Kinder leben in einen teueren Staat.

  6. Ich denke, das Thema mit den im Ausland lebenden Kindern wird aufgepuscht und damit unnötig Unmut gesät. Ich hoffe, dass diese Leistung so bleibt. Gerade viele Frauen aus Osteuropa kommen ohne ihre Familien und arbeiten in Deutschland als sog. Arbeitsmigranten, um z.B. unsere deutschen Rentner zu pflegen. Wenn sie damit in Deutschland unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind, warum wollen wir ihnen dann den Anspruch auf Kindergeld absprechen?

  7. An Jonek: Das ist ja echt ein Witz worüber Sie sich aufregen. Sie leben selber im Ausland (Canada) und bekommen für 7 Kinder Sozialleistungen!! Und dann regen Sie sich über Osteuropäische Menschen auf, die Kindergeld in und aus Deutschland beziehen? Es mag den einen oder anderen Sozialbetrüger geben aber alle gleich über einen Kamm zu Scheren?? Frechheit und Dreistigkeit nenne ich das von Ihnen!!

  8. Das österreichische Kindergeld setzt sich aus der Familienbeihilfe 114€ und dem Kinderabsetzbetrag 58,40€ zusammen. Man bekommt also 172,40€ monatlich überwiesen. Die Familienbeihilfe beträgt ab 3 Jahren 121,90€, ab 10 Jahren 142,50€ und ab 19 Jahren 165,10€ plus jeweils den Kinderabsetzbetrag. Für zwei Kinder erhöht sich die Familienbeihilfe um 7,10€ für jedes Kind. Für drei Kinder um 17,40€ für jedes Kind. Für vier Kinder um 26,50€ für jedes Kind. Für fünf Kinder um 32,00€ für jedes Kind. Für sechs Kinder um 35,70€ für jedes Kind. Für sieben und mehr Kinder um 52,00€ für jedes Kind.
    Das Kindergeld in Österreich ist also deutlich höher als 114€ und von der Höhe vergleichbar mit Deutschland. Wir bekommen derzeit für 4 Kinder 838,90€ monatlich.

  9. Zum Kommentar von Mahir – Warum müssen Deutschlands Steuerzahler, wozu auch Rentner, welche zum Teil mehr als 45 Jahre gearbeitet haben, zählen, für Kinder aufkommen, die nicht in unserem Land leben? Ich selbst habe 4 Kinder, die alle in Deutschland geboren und aufgewachsen sind und bis auf das Kindergeld keinerlei Unterstützung von Vater Staat erhalten. Nennen sie mir nur einen einzigen Grund warum ich mit meinem Geld Kinder in einem anderen Land unterstützen soll? Wenn deren Eltern in unser Land kommen um hier zu arbeiten, dann bitte sollen sie doch ihre Kinder mitbringen. Dann können sie hier auch gerne Kindergeld beziehen. Aber nicht für Kinder welche nicht in diesem Land leben.

  10. Meine Damen und Herren, es wird ständig vergessen, dass POLEN zählt schon 120 euro (pro zweites Kind) und ab nächsten Monat – Juli 2019 jedes Kind wird das Geld bekommen.

  11. Dies liegt an er Freizügigkeit in der EU. Jeder soll dieselben Leistungen erhalten, egal in welchem EU Land er arbeitet. So hat es der EUGH kürzlich entgegen einer Österreischischen Regelung entschieden.
    Aber:
    1. Wieviele Kinder tatsächlich einem EU Gastarbeiter zuzurechnen sind, kann man nicht kontroliieren.
    2.Kindergeld ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Sozialleistung.
    3. Wenn der EuGH meint, wer hier Steuern zahle, müsse auch dieselben Leistungen erhalten, übersieht, dass es häufig tatsächlich zu keiner Besteuerung kommt, weil doppelte Haushaltsführung abgesetzt werden.
    3. Kindergeld wird unabhängig von den Lebenshaltungskosten gezahlt mit der Folge einer Diskriminierung der Inländer: Beispiel, das auch jedem Politiker einleuchten müsste: Vom Kindergeld kann eine Deutsche Mutter ca 10 Packungen Windeln kaufen. Bei halben Lebenshaltungskosten in Polen kann eine polnische Mutter vom deutschen Kindergeld die doppelten Leistungen erhalten. ALso wird bei einer Anpassung nach den Lebenshaltungskosten nicht der Ausländer diskriminiert, sondern der Inländer schlechter gestellt.
    4. Dies war unter anderem ein Grund, weil die Engländer aus der EU austreten wollen.

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