Auswandern als Alleinerziehende(r)

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Nur wenige alleinerziehende Elternteile denken bei einer Auswanderung über die möglichen Konsequenzen nach. Sie nehmen das Kind einfach mit. Doch dieses Vorgehen ist strafbar. Wer als Alleinerziehende(r) auswandern will, muss einige rechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Auswandern als Alleinerziehende(r) – Die Rechtslage
Das deutsche Recht (§1684 I BGB ) schreibt vor, dass ein Kind das Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen hat. Demnach ist jeder Elternteil dem Kind gegenüber verpflichtet und berechtigt. Wer als Alleinerziehende(r) auswandern will benötigt immer eine schriftliche Einverständniserklärung des anderen Elternteils. Verweigert das andere Elternteil diese Einverständniserklärung, ist eine Auswanderung nicht möglich. Wer trotzdem auswandert muss im schlimmsten Fall sogar mit einer Haftstrafe rechnen. Es gibt nur eine einzige Ausnahme: Das Kind darf nur dann ohne Einverständniserklärung mit auswandern, wenn ein Gericht dem anderen Elternteil das Umgangsrecht ausdrücklich entzogen hat. Ist die Sachlage nicht klar, sollte man ich zur eigenen Sicherheit bei einer Beratungsstelle des Gerichts erkundigen.

Auswandern als Alleinerziehende(r) – Es könnte zur Straftat kommen
Nehmen Sie das Kind ohne Einverständniserklärung des anderen Elternteiles mit ins Auswanderungsland, handelt es sich dabei um eine Straftat. Nach § 235 StGB kommt es zum Kindesentzug und dieser kann mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet werden. Der zurückgelassene Elternteil muss im Falle des Kindesentzugs eine Rückführung nach der “The Hague Convention about the Civil Aspects of International Child Abduction“ beantragen. Ist das geschehen, wird das Kind über Interpol gesucht. Dieser Prozess kann unter Umständen langwierig sein. Wird das Kind tatsächlich gefunden liegt die Beweislast beim ausgewanderten Elternteil. Schwierig wird die Situation, wenn die Eltern gemeinsam ausgewandert sind und ein Elternteil zurück nach Deutschland möchte. In diesem Fall sollte man versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Kommt es zum Prozess, wird generell zum Wohl des Kindes entschieden.

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Auswandern als Alleinerziehende(r) – Der moralische Aspekt
Der Weggang aus Deutschland ist grundsätzlich  eine große Belastung für Kinder. Sie werden aus Ihrem Alltag und aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen. Im Ausland kämpfen die Kinder gegen Sprachprobleme an und müssen sich neue Freunde suchen. Der auswandernde Elternteil sollte sich daher gut überlegen, ob er dem Kind auch noch den Vater oder die Mutter wegnehmen will. Es ist ratsam innerhalb eines Gesprächs zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Das Kind könnte beispielsweise den in Deutschland verweilenden Elternteil in regelmäßigen Abstand besuchen. In der Zwischenzeit kann man über Skype oder per E-Mail Kontakt aufnehmen. Das ist alles eine Frage des Vertrauens. Bedenken Sie aber bei all Ihren Entscheidungen, dass das Wohlergehen des Kindes immer  im Vordergrund stehen muss. Ist die seelische Belastung für das Kind zu groß, sollte auf eine Auswanderung verzichtet werden.

Auswandern als Alleinerziehende(r) – Auswandern zum Schutz des Kindes
Es kann auch vorkommen, dass ein Elternteil Deutschland zum Schutz des Kindes verlässt. Das kann zum Beispiel bei Misshandlungen oder massiven Bedrohungen der Fall sein. In diesem Fall wird es sich wohl kaum um Kindesentzug handeln. Rechtlich basiert die Art des Auswanderns sogar auf der UN-Kinderrechtskonvention. Zwar sieht §9 eindeutig vor, dass das Kind nicht gegen den Willen der Eltern von diesen getrennt werden darf, aber eine Trennung zum Wohle oder Schutz des Kindes ist ausdrücklich notwendig. Natürlich werden hierfür Beweise verlangt. Im Idealfall liegt bereits ein richterliches Urteil vor.

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